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Lothar Riebsamen
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Lothar Riebsamen von Wolfgang R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Riebsamen!

In der Sendung von Report München (12.10.16), wurde wieder einmal dokumentiert, wie verheerend unsere finanziellen Bedingungen zur Pflege sind. Warum ist das so? Über die gesetzliche Krankenversicherung werden alle notwendigen Behandlungen übernommen. Warum ist das bei den Pflegefällen so katastrophal anders? Geht es nur um den finanziellen Schutz der Industrie? Da die Pflegefälle rapide ansteigen, sollte sich die Politik doch für eine vollständige Pflegesicherung einsetzen. Wie stehen Sie dazu?
Da auch die Altersarmut ansteigt, wir der Staat zu steigenden Kosten kommen. Sehen Sie das anders? Wenn Sie der Meinung sind, dass die Versicherungsleistungen nicht an die entstehenden Kosten angeglichen werden sollten, dann sollte doch wenigstens eine Pflegezusatzversicherung steuerlich vollständig absetzbar sein. Bei den aktuellen Bedingungen können nur 1900 € für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Zusatzversicherung abgesetzt werden. Dabei sind die Kosten der gesetzlichen Versicherungen meistens schon höher als 1900 €, auch bei mir als Rentner. Ich wollte eigentlich die erste vernünftige Rentenerhöhung für eine Zusatzversicherung nutzen, aber der Staat kassier erst einmal davon. Es wird doch in allen Parteien darüber diskutiert, Steuererleichterungen einzuführen. Warum nicht für einen Schutz der zunehmend älter werdenden Gesellschaft? Das führt zu mehr Zusatzversicherungen was dem Staat Kosten erspart. Wie stehen Sie zu einer vollständig absetzbaren Pflegezusatzversicherung?
In der Sendung wurde auch von einer kommentarlosen Ablehnung einer Klage des Bundesverfassungsgerichts berichtet. Meine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde genauso abgelehnt. Die Verfassungsrichter interessieren sich überhaupt nicht für die kleinen Bürger. Das ist frustrierend in einem Rechtsstaat! Kann die Politik etwas dagegen unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Richter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Frage bzw. Ihre Anregungen und Kritik über Abgeordnetenwatch.de.

Durch die Pflegestärkungsgesetze (I bis III) wurden und werden die Leistungen der Pflegeversicherung um insgesamt ungefähr 20 Prozent ausgeweitet. Gegenfinanziert wurde dies durch eine Anhebung des Beitragssatzes in den Jahren 2015 bis 2017 um insgesamt 0,5 Prozent. Das sind 6 Mrd. Euro, die zusätzlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden.

In kaum einem anderen Land gibt es eine derartige Versorgung in der Pflege! Von der ambulanten Pflege über Kurzzeitpflege, Tagespflege oder Langzeitpflege bis hin zum ambulanten oder stationären Hospiz.

Von einer verheerenden Situation bei der Pflege zu sprechen ist also abwegig.

Darüber hinaus ist die Umwandlung in eine „Vollkasko-Versicherung“ nicht zielführend. Nicht-pflegebedürftige ältere Menschen müssen auch selbst für Ausgaben wie Wohnen, Essen und ähnliches aufkommen. Meiner Meinung nach ist es folgerichtig falsch, diese Kosten zu verallgemeinern.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Lothar Riebsamen