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Lothar Ibrügger
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Frage von Jens W. •

Frage an Lothar Ibrügger von Jens W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Ibrügger,

mich würde im zusammenhang mit dem Beschluss zum Anfang des Monats Beschlossenem Verbot von "Killerspielen" ihre Meinung zu diesem Thema interesieren! Denn ich zähl mich zu den Spieler die gern und lange solche Spiele konsumieren und stelle in Frage ob ein Verbot von "killerspielen" auch nur das geringste bringen würde. Denn was man dann nicht mehr in Form von legalen DVD`s bekäme würde man danach halt in Form von illigalen Daten aus dem Internet bekommen da hätten die wenigsten ein Problem mit. Wie man auch heutzutage schon sieht, die zuständigen Behörden kommen bei der Menge von illigalen Downloads doch gar nicht hinterher. Hab in der letzten Zeit sogar von einem Stopp der Fahndung von solchen Delikten gehört.

Und zu dem Thema Amoklaüfe wird in den Medien sehr viel im zusammenhang mit "Killerspielen" berichtet was ich ziemlich ungerecht finde den bei einer Lan von über 500 Spielern bei der Killerspiele 24 oder 48 Stunden gespielt und Alkoholische Getränke konsumiert werden geht es deutlich friedlicher zu als an einem gewöhnlichen Tag in einer Schule.
Denn meistens waren die Amokläufer ohne Freunde und wurden gemobbt.

Jens Wiebe

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wiebe,

die Innenminister der Länder haben als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden am 1. März 2009 unter anderem beschlossen, für „Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist (Killerspiele), ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen.“

Computerspiele, in denen die Tötung oder Verletzung von Menschen in gewaltverherrlichender Weise gezeigt werden, halte ich für eine höchst fragwürdige Freizeitbeschäftigung. Bestimmte Darstellungen könnten bei manchen Menschen die innere Hemmschwelle zu gewalttätigen Konfliktlösungen herabsetzen.

Sie haben recht: Allein mit einem Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen können zukünftige Amokläufe nicht verhindert werden. Seit Jahren setze ich mich für eine Verbesserung des deutschen Bildungssystems und eine flächendeckende Kinderbetreuung ein. Unsere Kinder und Jugendlichen bedürfen der Aufmerksamkeit, der Fürsorge und vor allem der Anerkennung, um später selbstbewusst durchs Leben gehen zu können.

Gewaltverherrlichende Computerspiele fallen bereits heute unter das Verbot des § 131 StGB. Im Jahr 2003 wurde der Tatbestand des § 131 Abs. 1 StGB auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert und damit das Strafrecht an dieser Stelle auch in Bezug auf Computerspiele und die dort typischen Simulationen ergänzt. Jedoch gehören zu einem wirksamen Jugendmedienschutz auch der verantwortungsvolle Umgang mit den Medien und die hierfür notwendige Medienkompetenz.

Im Vordergrund der Bemühungen zur Umsetzung eines wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes steht die Förderung und Stärkung von Medienkompetenz in Familien. Die Medienkompetenz muss aber auch im Kindergarten, in der Schule und in der Jugendarbeit gestärkt werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Ausbau von Kindertagesstätten und Ganztagsschulen wichtig. In diesen können Kinder Kontakte zu Gleichaltrigen knüpfen und wertvolle Erfahrungen machen, die sie vor Vereinsamung und Gewalt schützen.

Es ist die Aufgabe und die Pflicht des Gesetzgebers, Vorsorge für die Sicherheit und Unversehrtheit jedes Einzelnen in unserem Land zu schaffen.

Straftaten lassen sich auch mit schärferen Gesetzen allein nicht verhindern. Die Aufgabe verantwortungsvoller Politik ist es jedoch, Maßnahmen zu ergreifen, die die Schwelle zur Begehung von Vergehen und Verbrechen möglichst hoch setzen. Die Verschärfung der Gesetzgebung muss dazu einen Beitrag leisten.

Mit herzlichem Gruß
bin ich Ihr Lothar Ibrügger