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Lothar Ibrügger
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Frage von Klaus H. •

Frage an Lothar Ibrügger von Klaus H. bezüglich Soziale Sicherung

Mit welchem Recht fordern die Abgeordneten soviel Diäten?
Sie haben keinen Anspruch auf die gleichen Bezüge wie unsere Bundesrichter denn es sind ja keine Richter sondern nur Politiker,die vom Volk gewählt worden sind.es ist doch wohl unverschämt die Diäten so zuerhöhen und dann noch sagen wir haben das verdient,und den Kleine Leuten noch mehr Geld aus den Taschen zuziehen. Wo ist das die Gerechtigkeit und die Gleichheit?Oder gibts so was nicht mehr wenn man Politiker ist da man sein Gehalt und Diäten selber beschliessen kann? Bitte mal um eine Antwort.

Herfurth aus Petershagen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Herfurth,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage über "Abgeordnetenwatch" zu den Entschädigungen für Bundestagsabgeordnete.

Die öffentliche Diskussion um den nach Artikel 48 unserer Verfassung festgelegten "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" hat zu Recht den Blickpunkt des Interesses auf die Höhe und Ausgestaltung der Bezüge für Wahlämter in unserer parlamentarischen Demokratie ausgelöst.

Sie erinnert an die kritische distanzierte Unmutshaltung breiter Teile der Bevölkerung gegenüber gewählten Repräsentanten auf der Kommunal-, Länder- und Bundesebene. Ich werte sie allerdings auch als ein Signal für einen ernst zu nehmenden Entfremdungsprozess, "der zu einer nicht zu unterschätzenden Gefahr für Glaubwürdigkeit und Funktionsfähigkeit unseres demokratisch-parlamentarischen Systems überhaupt zu werden droht". Aus meiner Sicht erfordert daher jede Regelung Nachvollziehbarkeit und Verstehbarkeit. Darauf möchte ich in einem gesonderten Schreiben noch einmal eingehen.

All diejenigen, die sich um Kandidaturen für den nächsten Deutschen Bundestag bewerben, müssen sich angesichts der Amtsperiode von vier Jahren, dem damit verbundenen weitestgehenden Verzicht auf ihr Berufseinkommen und der Risikoabwägung für ihre eigenen beruflichen Lebensperspektiven darüber im Klaren sein, was der "Arbeitgeber Deutsches Volk" ihnen gem. Artikel 38 auferlegt: "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" zu sein.

Mehr als 40 % aller Bundestagsabgeordneten seit 1949 gehörten dem Deutschen Bundestag weniger als 7,5 Jahre, d. h. weniger als zwei Legislaturperioden, an. Mehr als die Hälfte erreichten gerade einmal zwei volle Wahlperioden.

Auch im jahrzehntelangen Vergleich wird Folgendes deutlich: Zwischen 1978 und 2005 stiegen die

MdB-Entschädigung (Diäten) ................. um 83 %
Beamtengehälter ...................................... um 110 %
Durchschnittsrente ....................................um 114 %
Tarifverdienste Gesamtwirtschaft .......... um 157 %.

Zur "Nachvollziehbarkeit und Verstehbarkeit" für Wahlämter in unserer parlamentarischen Demokratie möchte ich in der Anlage die Berichte der Bundestagspräsidenten gem. § 30 des Abgeordnetengesetzes mit ihren Anpassungsvorschlägen für die Abgeordnetenentschädigung überreichen. Die Berichte beziehen sich auf Zeiträume seit der Wiederherstellung der Deutschen Einheit und geben spiegelbildlich das Für und Wider in den Fragen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf eine angemessene, die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung wieder.

Mit herzlichem Gruß
bin ich Ihr Lothar Ibrügger