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Frage von Kristian F. •

Frage an Lothar Bisky von Kristian F. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Hr. Bisky,

in ihrer Eigenschaft als Bundestagsvizepräsident möchte ich sie fragen warum ist auch bei wichtigen Entscheidungen wie z.B. in der letzten Woche der Bundestag nicht einmal zur Hälfte besetzt, wie man es immer wieder in der Tagesschau sieht? Ist es nicht die oberste Pflicht eines Bundestagsabgeordneten zu Abstimmungen anwesend zu sein? Hat der Bundestagspräsident und seine Vizepräsidenten Reglementierungsmöglichkeiten?

Mit freundlichen Grüßen

K. Fricke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Fricke,

die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages aus den Reihen der LINKEN heißt Petra Pau.
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne. Die Tagesordnungen des Plenums werden ca. ein bis vier Wochen zuvor vereinbart. Sie verändern sich noch oft während der laufenden Sitzungswoche. Alle Abgeordneten nehmen in der Regel an den ihr Politikfeld betreffenden Debatten teil, sind aber darüber hinaus häufig verhindert, denn ihre Arbeit erfordert die Anwesenheit bei zahlreichen parallel stattfindenden Terminen. Zu nennen wären hier zum Beispiel Ausschusssitzungen, Unterausschusssitzungen, Kommissionssitzungen, Beratungen mit anderen Abgeordneten zu schwierigen Themen, die man gemeinsam lösen möchte, wie zum Beispiel der Patientenverfügung, Vorträge vor Besuchergruppen usw. usw. Zudem sind auch Abgeordnete ganz normale Menschen und ein Teil von ihnen ist aus Krankheitsgründen abwesend, wie zurzeit einer unserer Kollegen, dem es zum Glück schon wieder langsam besser geht. Es gibt noch weitere Anlässe für die Nichtteilnahme, so zum Beispiel Auslandsdienstreisen. Alles in allem: Seien Sie gewiss, dass die im Fernsehen nicht sichtbaren Mitglieder des Bundestages in aller Regel an anderer Stelle ihre Aufgaben gewissenhaft wahrnehmen. Und ich bin mir bewusst, dass auch hier gilt: Die Ausnahme bestätigt die Regel.

In diesem Sinne und
mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Bisky