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Lothar Binding
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Frage von Heidrun S. •

Frage an Lothar Binding von Heidrun S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Binding,

ich bin mit sehr vielen Homos befreundet und immer wieder taucht die Frage auf: warum wird bei uns in Deutschland nicht endlich die sogenannte Conversion-Therapie (Homo-Heilung) verboten. Gerade für Jugendliche, die von den Eltern zu solchen sogenannten Heilungen gezwungen werden, kann dies zu psychischen Schäden führen. Jeder sollte so, wie er ist, glücklich sein dürfen. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass in unserem Land, wie z.B. u.a. in Spanien, dieses ganze Schalatanerie endlich verboten wird.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Konversionstherapie. Ich teile Ihre Kritik an der Konversionstherapie.

Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf deshalb auch keiner Behandlung. Derartige Pseudo-Behandlungen sind, wenn sie gegen den Willen von homosexuellen Menschen erbracht werden, strafbar. Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verstoßen zudem gegen ihre Pflichten zur Wahrung wissenschaftlicher Standards, wenn sie schädliche Behandlungen anbieten und durchführen. Das muss entsprechend geahndet und unterbunden werden. Darüber hinaus muss die Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung über Pseudo-Behandlungen zur „Umpolung“ verstärkt und insbesondere an Kinder- und Jugendliche gerichtet werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt dies im Auftrag der Bundesregierung durch die Bereitstellung verschiedenster Informationen, die junge Menschen in ihrem Selbstwertgefühl und in der sexuellen Identität stärken sollen.

Grundsätzlich unterstütze ich Ihre Forderung nach einem Verbot von Konversionstherapien, weil ihre schädlichen Effekte auf therapierte Personen wissenschaftlich nachgewiesen sind. Allerdings steht die Bundesregierung auf dem Standpunkt, dass die Bewertung von Behandlungsverfahren und -methoden der wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit bzw. den medizinischen Fachgesellschaften überlassen bleiben sollte. Dies machte sie in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen (18/2118) deutlich.

In einer älteren Anfrage der Grünen an die Bundesregierung (16/8022) erläutert die Bundesregierung, dass die Therapiefreiheit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verfassungsrechtlich durch Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 (Freiheit der Wissenschaft) und Artikel 12 Abs. 1 Satz 1 (Berufsfreiheit) des Grundgesetzes geschützt ist und eine der wesentlichen Säulen der Berufsauffassung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bildet. Verfassungsrechtlich fällt das Recht der Berufsausübung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – ebenso wie für andere Berufe im Gesundheitswesen – in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder, die auch die Einhaltung des Berufsrechts zu überwachen haben. Eine Berufsaufsicht auf Bundesebene besteht nicht. Zur Regelung ihres Berufsrechts haben Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – in vergleichbarer Weise wie Ärztinnen und Ärzte – eine Muster-Berufsordnung (MBO-Pt) verabschiedet, nach der der Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten ein freier Beruf ist. Die Musterberufsordnung enthält aber Berufspflichten, beispielsweise die Verpflichtung, den Beruf gewissenhaft auszuüben und dabei die international anerkannten ethischen Prinzipien zu beachten. Dazu zählen nach § 3 MBO-Pt insbesondere:

● die Autonomie der Patientinnen und Patienten zu respektieren,

● Schaden zu vermeiden,

● Nutzen zu mehren und

● Gerechtigkeit anzustreben.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Berufsordnung können berufsrechtliche Verfahren nach den Heilberufs- und Kammergesetzen der Länder nach sich ziehen.

Wie gesagt, lehne ich jede Form von Homo- und Transphobie ab und wir müssen darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden.

Mit freundlichen Grüßen, Lothar Binding