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Lothar Binding
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Frage von Thomas G. •

Frage an Lothar Binding von Thomas G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Binding,
ich schreibe Ihnen weil Sie damals die Gesetze für Nichtraucher in den Bundestag eingereicht haben und somit vielen Jugendlichen vom Rauchen abgehalten haben.
Nun habe ich ein anliegen welches ich für die Zukunft fast genau so schlimm, wenn nicht noch schlimmer, für die Gesellschaft ist wie rauchen.
Es geht um die berüchtigten Slot-Spiele Automaten die man in fast jeder Kneipe und seit neusten auch verbreitet im Internet finden.
Ich habe mich des längeren damit befasst und komme zum Schluss dass dies nicht mit rechten Dingen zugehen kann im Internet. Ich bin ITler(Systemintegrator) und habe auch Kenntnisse in Wahrscheinlichkeitsrechnung und kann ihnen sagen das es auf keinster Weise möglich ist, wie in den Fernsehwerbungen gepriesen, irgend eine Art von entgeltlichen Gewinn mit den Spielen zu machen. Ergo vermute ich dass deren Algorihtmen nicht nach den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen handeln. Mehr noch vermute ich das hinter den meisten Anbietern die selben Datenbank steckt. Das heißt, dass wenn man bei einem Anbieter etwas gewinnt, der andere Anbieter das weiß und somit den Benutzer nicht gewinnen lässt. Das würde einem Kartell entsprechen.

Um das ganze abzukürzen bin ich persönlich darüber geschockt, das im freien Fernsehen wohl explizit Werbung zu Sendungen und Sendezeiten kommt die spezielle für Jugendliche und junge Erwachsene gesehen werden.

Es sind schon durch die Slot Automaten in den Lokalen viele Existenzen zu Grunde gegangen und dort gab es wenigsten noch die Hürde aus dem Haus zu gehen. Im Internet wiederum sind keine Grenzen gesetzt und es wird auch nicht kontrolliert ob die Person dem alter entspricht oder nicht (Wenn ja dann nur wenn ein Gewinn erzielt wurde und derjenige dann sein Geld nicht kriegt).

Das alles bringt mich zum Schluss, dass es eine existenzraubende Angelegenheit ist und meiner Meinung nach wie beim Rauchen, Fernsehwerbung deutschlandweit , wenn nicht sogar europaweit, Verboten gehört. MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de zum Thema Online-Glücksspiele. Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Online-Glücksspiele verzeichnen derzeit Zuwachsraten von 20-30%. Das beunruhigt mich sehr, weil in Deutschland Online-Glücksspiele verboten sind.

Der Grund: Online-Glücksspiele haben ein besonders hohes Suchtpotenzial. Ob es wie sie vermuten auch zu wissentlicher Irreführung der Spielerinnen und Spieler durch die Anbieter kommt, kann ich nicht abschließend beurteilen.

In Deutschland sind die Bundesländer weitestgehend für die Regulierung von Lotterien, Sportwetten oder Kasinospielen zuständig. Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag, den die Bundesländer abgeschlossen haben, untersagt online-Angebote wie Slots und Co. strikt, dennoch läuft im Fernsehen regelmäßig Werbung für die Angebote. Grund dafür sind Schlupflöcher und unterschiedliche Gesetzeslagen. Leider steht die CDU klaren ordnungspolitischen Regeln – Werberecht - im Wege.

Laut dem Glücksspielstaatsvertrag dürfen die in der Werbung gemachten Aussagen weder irreführend noch unzutreffend sein. Das bezieht sich zum einen auf die Gewinnhöhe und auf die Auszahlungschancen. Bevor ein Werbespot gesendet werden darf muss er der gemeinsamen Geschäftsstelle Glücksspiel, die beim Hessischen Ministerium für Inneres und Sport angesiedelt ist, vorgelegt werden. Erst wenn sie ihr o.k. gibt, darf die einzelne Werbung im Fernsehen oder online gezeigt werden.

Viele Glücksspielanbieter versuchen auch die rechtlichen Schritte zu umgehen, indem sie auf ihren .de-Seiten zwar werben. Auf diesen Seiten wird aber nicht um Geld gespielt, weshalb die Anbieter keine Lizenz benötigen. Spieler, die sich auskennen, stoßen aber sehr schnell über Links auf die richtige Seite mit der Endung .net oder .com, für die eigentlich nicht geworben werden darf. Daher gibt es bei Glücksspielen außereuropäische Anbieter mit Lizenzen aus verschiedenen europäischen Ländern. Um die Sache noch weiter zu verkomplizieren gibt es auch noch 20 deutsche Glücksspielanbieter. Diese haben eine Lizenz aus Schleswig-Holstein. Das liegt daran, dass Schleswig-Holstein als einziges Bundessland den Glücksspielstaatsvertrag ignorierte und eine Zeitlang eigene Lizenzen vergab. 2012 wurde der Glücksspielstaatsvertrag geändert. Grundsätzlich wird hier immer noch die Glückspielwerbung verboten, es gibt jedoch Ausnahmen. 20 Anbieter durften eine deutschlandweite Lizenz beantragen.

Leider ist es den Bundesländern im vergangenen Jahr nicht gelungen sich auf eine erneute Novellierung des Glücksspielvertrages zu einigen. Von der Europäischen Kommission ist in diesem Fall wohl auch keine Hilfe zu erwarten. Sie sieht es nicht als Ihren Schwerpunkt an, sich zur Förderung des EU-Binnenmarkts im Bereich von online-Glücksspielen einzusetzen.

Eine grundlegende Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrages ist nach meiner Ansicht aber dringend erforderlich. Weiteres zuwarten und die fortgesetzte Verzagtheit fördert allein die Grauzone im deutschen Glücksspielmarkt. Das kann nicht im Sinne des Jugendschutzes und der Verhinderung von Spielsucht sein.

Ich schlage Ihnen vor, dass Sie sich auch an die baden-württembergische Landesregierung wenden und Ihre Sorgen dort vortragen. Ich werde das auch erneut in Angriff nehmen. Vielleicht gelingt es durch entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung den notwenigen Druck aufzubauen, um die Bundesländer endlich zu einer Regulierung der Online-Glücksspiele zu drängen

Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Lothar Binding