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Frage von Juergen V. •

Frage an Lothar Binding von Juergen V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binding,
zunächst Danke für Ihre Antwort. Zu Ihren Ausführungen möchte ich nochmals nachhaken. Halten Sie die Personalie Kukies als Staatssekretär für geeignet? Der Vergleich mit dem ehemaligen Juso-Vorsitzenden irritiert mich etwas.
G. Schröder, ehemaliger Bundesvorsitzender der Jusos wurde zum Genossen der Bosse und "Putin-Versteher" bzw. Lobbyist.
Herrn Schröder oder auch Herr Kukies haben bislang noch nie eine Finanzmarkttransaktionssteuer gefordert.
Dies zu alten Juso-Vorsitzenden.
Glauben sie das Hr. Scholz und sein Staatssekretär diese schon lange auch von CDU und Grünen geforderte Börsensteuer wirklich vorantreibt?
Zu Minister Scholz und den Forderungen des Bundes an die Warburg-Bank und die Haltung von Hr. Scholz möchte ich nochmals nachfragen?
Ein Vergleich des Beamten (Cum-Ex UA) und dem neuen Staatssekretär wurde nicht gezogen. Aber diese Investmentbanker haben viel Ärger über die Staaten mit ihren Spekulationen gebracht. Ich jedenfalls traue keinem dieser sogenannten "fachlichen Elite" mehr.
Warum sind eigentlich nicht Sie Staatssekretär geworden?
Zumindest wären wir der Börsensteuer ein Stück näher als mit Herrn Kukies.

Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank für ihre Antwort

J.V.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre erneuten Fragen.

Sie fragen: „Halten Sie die Personalie Kukies als Staatssekretär für geeignet?“

Leider weiß ich das noch nicht. Ich habe sein Wirken über viele Jahre hinweg nicht verfolgt. Wenn Herr Kukies seine Aufgaben im BMF gut, korrekt und mit der Zielrichtung soziale Gerechtigkeit, erledigt, halte ich ihn für geeignet.

Zu Ihrer Frage zur Privatbank M. M. Warburg:

Wie Sie vielleicht wissen, bin ich ja für den Ankauf der CDs mit Steuerdaten und auch stets dafür, so rechtzeitig zu agieren, dass Verjährung nicht eintritt. Unter fiskalischen Gesichtspunkten, aber auch aus Gründen der Gleichheit in der Rechtsanwendung. Da ich die Cum/Ex Geschäfte grundsätzlich für rechtswidrig halte, halte ich hinsichtlich der Cum/Ex Geschäfte das Prozessrisiko auch grundsätzlich für vertretbar. Im Zweifelsfall bin ich für eine korrekte Rechtsanwendung bzw. Rechtsdurchsetzung, selbst wenn es fiskalisch von Nachteil…

Schwieriger wird es im Einzelfall bei der Frage, ob es Cum/Ex Geschäfte überhaupt gab. Auch in dem unten zitierten Artikel wird recht vorsichtig formuliert: „Warburg soll…“ oder ganz unspezifisch: „Kreditinstitute sollen sich dabei Kapitalertragssteuern erstattet…“ oder „… gegen M.M. Warburg wegen möglicher Steuerersparnisse …“

Dass in Hamburg noch weitere Abwägungsgründe von Bedeutung waren, ist dem nachfolgenden Zitat: Jens Meyer-Wellmann im Hamburger Tageblatt vom 27. Februar 2018 zu entnehmen:

„Hamburg. Das Steuerverfahren gegen die Privatbank M. M. Warburg wird zunehmend zu einem Streitfall zwischen Hamburg und dem Bund. Wie berichtet, hatte das Bundesfinanzministerium die Hamburger Steuerbehörden Ende 2017 angewiesen, von der Bank eine Steuernachzahlung über 56 Millionen Euro einzufordern – weil diese andernfalls verjährt wäre. Hamburg hatte dies von sich aus nicht getan.

Hintergrund sind die seit rund zwei Jahren laufenden Ermittlungen gegen M.M. Warburg wegen möglicher Steuerersparnisse aus sogenannten Cum/Ex-Geschäften. Zahlreiche Kreditinstitute sollen sich dabei Kapitalertragssteuern erstattet haben lassen, die in Wahrheit nie gezahlt wurden. Warburg soll Cum/Ex-Geschäfte stark betrieben und den Staat um bis zu 146,3 Millionen Euro gebracht haben, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Diese stützt sich nach eigenen Angaben auf einen Bericht, den die Wirtschaftsprüfungsfirma Deloitte im Auftrag der Bankenaufsicht Bafin erstellt hat.

In einer Sitzung des Haushaltsausschusses hatten Senats-Vertreter kürzlich dargelegt, dass Hamburg 170 Millionen Euro an Steuern durch Cum/Ex-Geschäfte entgangen sind. Allerdings heißt es aus der Finanzverwaltung, dass man die nun auf Bundesweisung erhobene Steuernachforderung für nicht durchsetzbar und das Prozesskostenrisiko für zu hoch gehalten habe. Der Bund könne zwar anweisen, aber das Risiko, einen teuren Prozess zu verlieren, trage am Ende die Hansestadt.“

Soweit der Auszug aus dem Artikel.

Sie fragen noch: „Glauben sie das Hr. Scholz und sein Staatssekretär diese schon lange auch von CDU und Grünen geforderte Börsensteuer wirklich vorantreibt?“

Ihre Formulierung „schon lange auch von CDU … geforderte“ ist vielleicht doch etwas großzügig. Wenn das so wäre, wären wir weiter damit. Ja, ich glaube, die Einführung der Finanzmarkttransaktionssteuer wird weiter bzw. wieder verfolgt – allerdings ist es nach so langer Verhandlungszeit und nach den wechselseitig in der verstärkten Zusammenarbeit gemachten Erfahrungen nicht klug seine Hoffnung im Übermaß zu pflegen. Auch die Kommission, mit ihrem recht guten Vorschlag vor zwei oder drei Jahren, hat in dieser Hinsicht bittere Erfahrungen machen müssen.

Zu Ihrer letzten Frage: Christine Lambrecht ist Parlamentarische Staatssekretärin für die Themen im Finanzausschuss und Bettina Hagedorn ist Parlamentarische Staatssekretärin für die Themen im Haushaltsausschuss – zwei sehr gute Gründe, die Ihre Frage beantworten.

Hoffentlich helfen Ihnen meine Antworten einen Schritt weiter.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Binding