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Lothar Binding
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Frage von Petra K. •

Frage an Lothar Binding von Petra K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Binding,

Ihr Parteifreund, Herr Minister Scholz, überraschte mich mit der Forderung nach Verlängerung der Möglichkeit zur Altersteilzeit. Die entsprechenden Regelungen laufen bekanntermaßen Ende 2009 aus. Von den einschlägigen Verbänden und der Union kam schon Kritik auf. Ich persönlich, die ich als Erzieherin arbeite, habe sehr viel Sympathie mit der Forderung von Herrn Scholz. Oder können Sie sich eine Erzieherin vorstellen, die nach 40 Berufsjahren, bis zum 65./67. Lebensjahr immer noch Vollzeit in diesem anstrengenden Beruf zu arbeiten vermag? Indes drängt sich mir der Eindruck auf, dass die Forderung von Herrn Scholz nach einer Neuauflage des Altersteilzeitgesetzes dem Bundestagswahlkampf geschuldet ist. Was - bitte sehr - sollte mich bewegen, an die Ernsthaftigkeit des Vorstoßes des Herrn Bundesarbeitsministers zu glauben? Wie ist Ihre persönliche Haltung zu dem Thema und auf welche Weise wollen Sie sich - so Sie denn dafür sind - für eine sozial gerechte Ausgestaltung der Altersteilzeit einsetzen? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Krause

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Antwort von
SPD

Sehr verehrte Frau Krause,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich freue mich darüber, dass Ihnen unsere Überlegungen zu einem flexibleren Übergang zwischen Arbeitsleben und Ruhestand (oft ein sehr aktiver „Unruhestand“) aufgefallen sind. Die Überlegungen von Bundesarbeitminister Olaf Scholz für eine Anschlusslösung der Förderung der Altersteilzeit, die nach geltendem Recht am 31. Dezember 2009 ausläuft, diskutieren wir schon lange. Der aktuelle Gesetzentwurf wurde in Abstimmung mit den Gewerkschaften erarbeitet. In einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer, vom 23. April 2008 wurde dies bereits bekannt gegeben.

Im Gesetzentwurf fordern wir die Weiterförderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit befristet bis 2014. Ein Anspruch soll aber nur dann bestehen, wenn der Arbeitgeber die freigewordene Stelle mit einem Ausbildungsabsolventen in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf wiederbesetzt.

Durch diese Anschlussregelung wollen wir zum einen jungen Menschen eine bessere berufliche Zukunft ermöglichen. Sie sollen mehr Chancen bekommen, den gewünschten Ausbildungsplatz zu erhalten. Nach erfolgreichem Abschluss sollen sie direkt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen werden.

Zum anderen wollen wir älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ermöglichen. Denn die Belastungen nach jahrzehntelanger Tätigkeit in einem stressigen Job sind mit zunehmendem Alter immer schwerer zu tragen. Genau dies berichten ja auch Sie von Ihrer großen täglichen Arbeitsbelastung als Erzieherin. Da Sie im Wahlkreis Heidelberg/Weinheim wohnen, haben Sie vielleicht auch schon einen meiner Vorträge gehört… dort greife ich manchmal auf das Beispiel „Dachdecker“ zurück um deutlich zu machen, wie wichtig eine flexible Regelung ist. Oder umgekehrt: ich kenn viele Menschen die sehr gern länger arbeiten als bis 65 oder 67… Die logische Antwort auf die Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaft heißt einfach: Flexibilität.

Durch diesen Entwurf – der nach dem Struckschen Gesetz im Bundestag sicher noch Veränderungen erfährt – könnten Beschäftigungsbrücken zwischen Jung und Alt in den Betrieben gebaut werden. Denn auch die neuesten Untersuchungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, BMAS, zeigen, dass Berufseinsteiger nach wie vor erhebliche Probleme bei der Übernahme haben.

Sie stellen zurecht die Frage, warum diese gesetzliche Erweiterung nicht schon längst beschlossen wurde. Sie werden es sich denken: Leider war es nicht möglich, mit der CDU/CSU eine Verständigung in dieser wichtigen generationenübergreifenden Problematik zu erzielen. Es fehlen die notwendigen Stimmen aus der CDU/CSU-Fraktion, um diese Gesetzesänderung zu verabschieden. Insofern ist es auch erfreulich, dass solche Themen vor einer Wahl noch mal deutlich angesprochen werden. Obwohl ich auch schon erlebt habe, dass jemand CDU wählt und sich anschließend bei mir beschwert, dass er keinen Mindestlohn erhält.
Wir sehen schnell: hier handelt es sich um einen sehr guten und zwingend notwendigen Gesetzentwurf, der schnellstmöglich verabschiedet werden müsste. Hoffentlich überwinden CDU/CSU ihre ablehnende Haltung.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Binding