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Lisa Paus
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Frage von Stephan R. •

Frage an Lisa Paus von Stephan R. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Paus,
als alleinerziehender Vater mit einem behinderten Kind (9 J.), der voll berufstätig ist, habe ich ein Problem mit der Nachmittagsbetreuung meines Sohnes: Die Schule in der Gartenfelder Str., die er bis 15 Uhr besucht, bietet keine nachschulische Hortbetreuung an. Wie mir der Direktor der Schule versicherte, habe die Schule alles versucht, die an der Schule vorhandenen Erzieher zu halten; es sei jedoch kein Bedarf von den Eltern gemeldet worden, so dass diese Stellen im Frühjhr 2006 eingespart wurden.
Die zuständige Sachbearbeiterin im Bezirksamt machte mir zunächst den wahnwitzigen Vorsachlag, Paul könne ja mit dem Fahrdienst um 15 Uhr zur Schule am Wasserwerk fahren (Fahrzeit ca. 20-25 Minuten) um dann dort an der Nachmittagsbetreuung teilzunehmen. Meines Wissens endete die letztes Jahr - auch wiederum mangels Bedarf - um 16 Uhr. So dass die "Nachmittagsbetreuung" in erster Linie aus dem Hin und Herfahren mit dem Fahrdienst bestünde. Jetzt ist die vorübergehende Lösung die, dass mein Sohn bereits um 14 Uhr Richtung Wasserwerk abdampft, so dass weingstens 1 1/2 Std. Verweildauer dabei herauskommen. Dies ist vor 12 Tagen beantragt worden und immer noch habe ich keinen Bescheid! Ich laufe im Augenbblick wie ein Hamster im Laufrad -mein Arbeitsplatz ist an einem OSZ in Rndf. und an vier Tagen habe ich bis 15 Uhr Schule, manchmal danach noch Besprechungen. Wäre es nicht wesentlich preisgünstiger für den Bezirk, wenn das Geld, was jetzt für den Fahrdienst verballert wird, für eine Teilzeitkraft ausgegeben würde, und ich meinen Sohn um 17 Uhr dort abholen könnte? Mit freundlichen Grüßen St.Reeger

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Sehr geehrter Herr Reeger,

Sie haben völlig Recht, jedenfalls erscheint es auch mir absurd, dass Ihr Sohn so durch die Gegend gekarrt wird.

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine wohnortnahe und mit Ihren Arbeitszeiten kompatible Betreuung ihres Sohnes. Wenn es, wie von Ihnen beschrieben, die Hortbetreuung an der Schule Ihres Sohnes seit Frühjahr diesen Jahres nicht mehr gibt, dann muß für Sie eine individuelle Lösung gefunden werden, die sinnvoll und tragbar ist - und die ist ganz offenbar noch nicht gefunden worden. In Ihrem Fall greift nicht nur das neue Schulgesetz, sondern auch das KJHG oder die Eingliederungshilfe nach dem SGB können hinzugezogen werden, um eine individuell sinnvolle Lösung herbeizuführen.

Ob diese Lösung darin besteht, Ihren Sohn ganz allein mit einer ErzieherIn in der verlassenen Schule zu belassen, oder ob eine andere Form der Einzelbetreuung sinnvoller wäre, oder ob nicht in der nächstgelegenen Grundschule in der Daumstr. eine gute Betreuung entsprechend den Bedürfnissen Ihres Sohnes in einem regulären Hort möglich ist, oder ob eine ganz andere Lösung, an die wir beide jetzt noch nicht gedacht haben, die optimalste wäre - das würde ich gern mit Ihnen, zusammen mit meiner Kollegin im Bezirk, unserer grünen BVV-Verordneten Frau Angelika Höhne und meiner Kollegin Elfi Jantzen, behindertenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Abgeordnetenhaus herausfinden,um Ihnen dann für diese individuelle Lösung - die dem Bezirksamt immer nicht behagt - gegenüber dem Bezirksamt den Rücken stärken.

Mit anderen Worten: Wie wäre es mit einem Termin - nach der Wahl, aber in den kommenden zwei Wochen? Meine Rufnummer ist die 0177-7870898, meine email: lisa.paus@gruene-fraktion-berlin.de.

Lisa Paus, MdA

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