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Liesel Koschorreck
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Frage von Thomas W. •

Frage an Liesel Koschorreck von Thomas W. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Koschorrek,

als stellvertretende kulturpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion waren Sie an der Neufassung des Archivgesetzes im Kulturausschuss beteiligt. Insgesamt ist dieses Gesetz wohl als positiv zu bewerten. In der "Aktuellen Stunde" des diesjährigen Westfälischen Archivtags bewertete der Leiter des LWL-Archivamtes das Erreichen der positiven Neuerungen als Pyrrhus-Sieg für die Kommunalarchive. Die im Gesetz verankerte Veräußerlichkeit sog. kommunalarchivischen Sammlungsguts (Unterlagen, die nicht aus dem Verwaltungshandeln öffentlicher Stellen entstanden sind; vgl. § 10 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs. 1) habe ihm weh getan, da nun Archivgut erster und zweiter Klasse entstehe.
Was hat aus Ihrer Sicht für den Gesetzeswortlaut gesprochen?

Vielen Dank vorab!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Wolf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wolf,

die Debatte um die Änderung des Archivgesetzes hat sich sehr lange hingezogen und uns in vielen Ausschusssitzungen beschäftigt. Die Positionen der SPD zu diesem Thema finden sich in dem Änderungsantrag der SPD zum Gesetzentwurf der Landesregierung wieder. Wir haben die ersatzlose Streichung des von Ihnen angeührten Satzes zum kommunalen Archivgut beantragt. Leider sind uns die Regierungsfraktionen nicht gefolgt.

Änderungsantrag
der SPD-Fraktion

zum Gesetzentwurf 14/2988 der Landesregierung

"Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)"

4. Zu "Kommunale Archive"

Der § 10 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

· Ersatzlose Streichung des Satz 2:
"§ 5 Absatz 1 bezieht sich dabei ausschließlich auf die zu Archivgut umgewidmeten Unterlagen aus dem Verwaltungshandeln der in Absatz 1 genannten Stellen."

Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger können erwarten, dass das in kommunalen Archiven befindliche Archivgut, sei es amtlicher oder nicht-amtlicher Provenienz, als Kulturgut, in gleichen Maße vor Verfall, Vernichtung und Veräußerung geschützt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Liesel Koschorreck MdL