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Leo Dautzenberg
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Frage von Bernd D. •

Frage an Leo Dautzenberg von Bernd D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo,

Rentner dürfen , wenn sie Frührentner sind, bis 400 Euro dazuverdienen.
Bei Beamten, also Pensionären, gilt eine Grenze von 325 Euro.

Nun kann es aber gerade bei "Frühpensionären" wichtig sein aufgrund der geringen Rente, daß sie dazuverdienen können.

Wann wollen Sie die Begrenzung der Zuverdienstgrenze von 325 Euro abschaffen
und an eine bessere und sinnvollere Grenze von 400 Euro angleichen ?

Sinnvoll ist die Anhebung auf 400 Euro auch deshalb, weil Arbeitgeber in der Regel
400 Euro Kräfte suchen und nicht 325 Euro Kräfte.

Da ich nicht weiß, wie fit Sie in diesem Thema sind, möchte ich erwähnen, daß es nur um die Änderung eines Wortes in den gesetzlichen Bestimmungen geht
und das Problem wäre erledigt.

Bitte, was wollen Sie tuen?

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Desung

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Desung,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04. Juli 2009, in der Sie mich auf eine beamtenrechtliche Hinzuverdienstgrenze ansprechen.

Ich freue mich, Ihnen in diesem Zusammenhang eine Antwort geben zu können, die ganz in Ihrem Sinne ausfallen dürfte: Nach Beschluss des Deutschen Bundestags ist am 12. Februar diesen Jahres das Dienstrechtsneuordnungsgesetz in Kraft getreten. In diesem Gesetz wurde u. a. die von Ihnen angesprochene rentenrechtliche Zuverdienstgrenze bei vorzeitigem Rentenbezug von 400,- € pro Monat auf das Beamtenrecht übertragen. Zugleich wurde die Regelung übertragen, dass zusätzlich innerhalb eines Kalenderjahres die monatlichen Zuverdienstgrenzen zweimalig überschritten werden können und damit insgesamt bis zum 14fachen des Betrages hinzuverdient werden kann, ohne Einbußen bei der Pension zu erleiden.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Leo Dautzenberg