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Leo Dautzenberg
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Frage von Ralf M. •

Frage an Leo Dautzenberg von Ralf M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Hallo Herr Dautzenberg,

meine Frage bezieht sich auf Ihre Position bei der Besteuerung von KFZ Sondermobile über 2,8to?
Wie Sie sicherlich wissen, liegt es im Moment im Bundesrat. Welchem schon bekannt gewordenem Vorschlag werden Sie und/oder Ihre Partei folgen?
Kommt es tatsächlich zu Steuererhöhungen von bis zu 300%, weil demnächst nach Hubraum und nicht mehr nach Gewicht besteuert worden soll?
Bleibt die CDU in NRW bei dem noch von der SPD eingebrachten Antrag auf Besitzstandwahrung, soll heißen es wird weiter nach Gewicht besteuert?

mfG R.M.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mnietzkowski,

ursprünglicher Sinn der niedrigeren Besteuerung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen war die Entlastung von Lieferfahrzeugen, um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten. Von der Regelung haben schon immer auch Wohnmobile profitiert.

Mit der immer stärkeren Verbreitung von sogenannten SUV-Fahrzeugen, wie Mercedes M-Klasse, Porsche Cayenne oder BMW X5 wurde die Frage aufgeworfen, ob Halter dieser Fahrzeuge auch in den Genuss der steuerlichen Förderung kommen sollten. Mit Blick auf hohen Defizite der öffentlichen Haushalte wurde entschieden, solche Fahrzeuge ab dem 01.05.2005 der normalen Besteuerung nach Hubraum zu unterwerfen. Ich halte diese Entscheidung für sinnvoll, da die Fahrzeuge als normale PKW benutzt werden.

Für Wohnmobile wurde die frühere Regelung beibehalten. Derzeit laufen zwischen dem Bund und den Ländern Verhandlungen über die zukünftige Besteuerung dieser Fahrzeuge. Ziel ist dabei - auch für die CDU-Regierung in NRW - eine verträgliche Besteuerung von Wohnmobilen. Es wird also sicher nicht zu Steuererhöhungen von 300% kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Leo Dautzenberg