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Lena Strothmann
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Frage von Manfred D. •

Frage an Lena Strothmann von Manfred D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Strothmann,

hiermit möchte ich nachfragen, warum Sie noch nicht zu den 42 Abgeordneten, gehören, die den Verhaltenscodex von abgeordnetenwatch unterzeichnet haben. Ihre Kollegin, Frau Kampmann, hat dies bereits getan.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Dümmer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dümmer,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte: Mein Mandat übe ich nach bestem Wissen und Gewissen aus. Dass ich mich nicht der Korruption schuldig mache, einen gewissenhaften Umgang mit Lobbyisten pflege und Privates und Dienstliches angemessen abgrenze, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Um diesen Grundsätzen zu folgen, braucht es keinen Verhaltenskodex einer privaten Organisation wie "abgeordnetenwatch". Natürlich steht es jedem meiner Kollegen frei, ihn zu unterzeichnen - ich werde dies auch in Zukunft nicht tun. Dies liegt übrigens nicht zuletzt daran, dass ich gewisse Passagen des Kodexes in der Sache anders bewerte als abgeordnetenwatch, auch wenn sie mich gar nicht unmittelbar betreffen würden. Gemeint ist hiermit z. B. die geforderte Veröffentlichung von Nebeneinkünften bis auf den Cent, die ich aus prinzipiellen Gründen ablehne. Denn die exakte Höhe jeglichen Nebeneinkommens zu veröffentlichen, birgt für Selbstständige, Berater und Rechtsanwälte erhebliche Risiken. Schließlich will nicht jeder Kunde, dass die ganze Welt sehen kann, was er für bestimmte Aufträge zahlt. Gleicher Auffassung war auch schon das Bundesverfassungsgericht bei seiner Bewertung der gegenwärtigen Transparenzregeln: Der Schutz der Privatsphäre gilt auch für Abgeordnete.

Ein weiteres Beispiel ist die Forderung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters, das ich ablehne. Dazu muss man wissen: Der Präsident des Deutschen Bundestages führt seit 1972 eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Zu den Angaben, die für die Registrierung erforderlich sind, gehören der Name und Sitz des Verbandes, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, sein Interessenbereich, die Mitgliederzahl, die Anzahl der angeschlossenen Organisationen, die Namen der Verbandsvertreter und die Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag und Bundesregierung. Die Eintragung in die Liste ist Voraussetzung für eine Anhörung ihrer Vertreter und die Ausstellung von Hausausweisen. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundestages und im Bundesanzeiger veröffentlicht, mehr als 2.000 Organisationen sind auf ihr verzeichnet. Diese Liste halte ich für ausreichend, denn die vielfältigen Entscheidungsprozesse in Fraktions- und Koalitionskreisen sowie in den Ausschüssen, aber auch öffentliche Anhörungen, Beiräte und die Zuziehung Sachverständiger begrenzen bereits ganz wesentlich den Lobbyisteneinfluss auf parlamentarische Entscheidungen. Es gehört im Übrigen zur Demokratie, Position zu beziehen und sich Mehrheiten zu suchen. Dem Verdacht, dass es großen Wirtschaftszweigen regelmäßig gelänge, ihre Interessen im Gesetzgebungsverfahren zu wahren, mag einem Weltbild entsprechen, hat jedoch mit der Realität wenig zu tun.

Sehr geehrter Herr Dümmer, ich bezweifle nicht, dass "abgeordnetenwatch" mit seinem Verhaltenskodex grundsätzlich etwas Positives im Sinn hat. Ich halte einzelne Passagen dennoch für praxisuntauglich und mit Blick auf die Privatsphäre auch fraglich.

Mit freundlichen Grüßen
Lena Strothmann