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Lena Strothmann
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Frage von Markus S. •

Frage an Lena Strothmann von Markus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Strothmann,

die Belegung und Sperrung von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt ist in der letzten Zeit häufig starker Kritik ausgesetzt und wird von vielen Mitbürgern im Prinzip nur als Einstieg in eine allgemeine Netzzensur angesehen (siehe dazu auch entsprechende Aussagen ihrer Kollegen Herrn Wiefelspütz und Herrn Bosbach.
Zitat Herr Bosbach: "Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät.” Dies ist in meinen Augen ein Eingeständnis das wir mit der Sperrung von KiPo-Seiten nur den Anfang sehen und Begehrlichkeiten schon jetzt geweckt sind auch andere Inhalte sperren zu lassen - aus der Politik und auch bereits aus Reihen der Wirtschaft.

Desweiteren wurde die Unwirksamkeit solcher Sperren von vielen Experten bereits mehrfach bewiesen und ein Test des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur hat zweifelsfrei bewiesen das eine sehr kurzfristige Löschung (nicht Sperrung!) solcher Seiten mit geringem Aufwand möglich ist und diese Möglichkeiten nur besser genutzt werden müssen!

Dies sind aber Tatsachen die bereits hinlänglich bekannt sind. Was mir viel mehr Sorge bereitet ist folgender Sachverhalt:
Die Internet-Sperren mit Stopschild können als sehr effektives Frühwarnsystem für die Anbieter von Kinderpornographie im Internet dienen!
Mithilfe eines sehr einfachen Programms könnte jeder Anbieter solcher Inhalte seine Internet-Seite innerhalb sehr kurzer Intervalle auf Erreichbarkeit überprüfen. Sollte das Programm erkennen das die Seite nicht mehr erreichbar ist (durch die Stopseite) wird der Anbieter gewarnt. Dieser hat dann ausreichend Zeit Beweise zu vernichten, die Inhalte auf andere Server umzuschichten, Spuren zu verwischen und auch evt. vorhandene Käufer entsprechend zu warnen. Dies ist in meinen Augen untragbar und hilft den Opfern in keinster Weise!

Mich würde ihre Meinung und Standpunkt zu diesem Sachverhalt interessieren.

MfG.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüttler,

viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich an mich. Da ich nicht auf Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet antworten kann, muss ich mich auf Anliegen aus meinem Wahlkreis beschränken. Sofern die Anfragen ernstgemeint und sachlich sind, äußere ich mich dazu gerne auf dem direkten, persönlichen und nicht-öffentlichem Weg. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage z.B. per Mail an mein Bundestagsbüro zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Lena Strothmann

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüttler,

vielen Dank für ihre Email bzgl. des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie vom 12. Juni 2009.

Bei der Kinderpornographie geht es rechtlich grundsätzlich um zwei Komplexe, einerseits ist die Verbreitung von Kinderpornographie eine Straftat und andererseits ist grundsätzlich auch die Beschaffung von Kinderpornographie unter Strafe gestellt. Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu verstehen. Generell wäre eine strafrechtliche Verfolgung derjenigen, die Kinderpornographische Inhalte in das Internet stellen wünschenswert, jedoch ist dies primär nur dann möglich, wenn diese Inhalte durch einen in Deutschland bzw. in der EU stehenden Server im Internet verbreitet werden. Das Gesetz hilft daher den Zugriff auf solche kinderpornographischen Inhalte zu verhindern, welche auf direkten Rechtsweg nicht aus dem Internet entfernt werden können.

Besonders wichtig ist mir, klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat - aus welchen Gründen auch immer - einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Läge die Sache so, würde ich Ihre Bedenken uneingeschränkt teilen und hätte den Gesetzentwurf nicht unterstützen. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es um die Verhinderung von Straftaten.
In der öffentlichen Diskussion ist leider bisher nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches beziehen, d.h. - wie schon oben gesagt - auf die Verschaffung von Kinderpornographie. Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und eine weitere Handlung - möglicherweise ein Download einer Datei - hinzutreten muss, um ein Rechtsgut zu verletzen.

Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz die Grundrechte der Bürger nicht beschränkt und eine Zensur freie Nutzung des Internets weiter möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Lena Strothmann