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Laurenz Meyer
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Frage von Andrea K. •

Frage an Laurenz Meyer von Andrea K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Meyer,

kann das sein, dass Sie ihre "Nebenjobs" so einnehmen, dass Sie gar nicht mitbekommen, was Gegenstand Ihrer "Hauptbeschäftigung" ist ?
Wie kommen Sie erstens dazu, dass ein SGBII-Empfänger dank der CDU nun 400, - Euro dazu verdienen dürfe ? Wußten Sie nicht, dass bereits im alten Sozialhilferecht genau der selbe Hinzuverdienst möglich war, wie heute, dieser aber bei ca. 100-150,- Euro mtl. liegt ? Alles andere würde ja auch dem Lohnabstandsgebot widersprechen !
Sehen Sie sich, in Anbetracht Ihrer offenkundigen Unkenntnis überhaupt in der Lage, im Fachausschuss als Vertreter zu fungieren, also auch ggf. über SGBII-Gesetzesänderungen zu diskutieren und zu entscheiden ?
Wie stehen Sie inhaltlich zu Mindestlöhnen ?
Falls Sie oder Fraktionskollegen fachliche Hilfe benötigen, kann ich Ihnen gerne behilflich sein. Ich kenne mich in der Sozialgesetzgebung relativ gut aus - auch im Steuerrecht sowie was Integration (Ausländerrecht etc,) angeht, sowohl in Theorie als auch Praxis. Schliesslich hängt ja vieles zusammen bzw. sollte zusammen betrachtet werden !

Leider stehen Sie mit der Unwissenheit nicht alleine da, sonst wäre vieles in den letzten 20 Jahren anders entschieden worden !

Mit freundlichen Grüßen,

Andrea Kornak
Mitglied des Kreistages Mettmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kornak,

vielen Dank für Ihre Email, mit der Sie sich über abgeordnetenwatch an mich wenden.

Für SGB II Leistungsempfänger besteht die Möglichkeit des Hinzuverdienstes. So sind bei 400,- Euro Hinzuverdienst 100,- Euro anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 300,- sind lediglich 20% anrechnungsfrei.

Folge ist, dass wir inzwischen mehrere Hunderttausend ALG II Empfänger mit Minijobs zwischen 100,- und 200,- Euro im Monat haben. Bei dieser Lösung entstehen dann keine Abzüge. Die BA nennt diese Lösung intern „Deckmantelverträge“, weil in dieser Kombination Schwarzarbeit kaum noch kontrollierbar ist.

Im Rahmen der Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt zur Neuregelung eines Kombilohns bzw. Mindestlohns unter Leitung des damaligen Arbeitsministers Müntefering war es das erklärte Ziel der Union, höhere Anrechnungsbeträge durchzusetzen. Dies ist leider am Koalitionspartner gescheitert. Die Union hat die feste Absicht, dies in der kommenden Legislaturperiode im Interesse aller Betroffenen umzusetzen.

Zur Frage Mindestlohn: Die Union lehnt einen flächendeckenden Mindestlohn entschieden ab. Dieser führt zu einem massiven Verlust von Arbeitsplätzen, schadet dem Mittelstand und fördert die Schwarzarbeit. Was wir stattdessen brauchen ist ein Mindesteinkommen. Dafür plädiere ich seit langem und setze mich dafür ein.

Mit freundlichen Grüßen
Laurenz Meyer