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Lars Pochnicht
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Frage von Stephan S. •

Frage an Lars Pochnicht von Stephan S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Pochnicht,

entlang der Bramfelder Chaussee/ Bramfelder Str. sind die Radwege durchgehend benutzungspflichtig.
Die Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, "wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt" ( www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=181110U3C42.09.0 ).

Können Sie bitte ausführlich erklären, warum dieses erhöhte Risiko heute (19.03, 21:30 Uhr) nicht besteht und daher die Radwege nicht von Eis und Schnee geräumt werden müssen? Warum besteht dieses dagegen aber an einem schönen Sonntagmorgen im August?

Und bitte lassen Sie finanzielle Erwägungen gleich weg, denn ob für Radfahrer die Benutzung der Fahrbahn zu gefährlich ist, kann ja nicht von den Kosten für die Pflege der Radwege abhängig sein, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Schümann

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Sehr geehrter Herr Schümann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Winterdienst auf Radwegen.

Vorweg ein paar grundsätzliche Bemerkungen: Für den Winterdienst ist in Hamburg seit 2011 grundsätzlich die Stadtreinigung zuständig. Hierfür wurde das Hamburger Wegegesetz entsprechend geändert.

Die Räumung erfolgt in verschiedenen Stufen: Bei Schneefall und Glätte werden zunächst Strecken der Stufe 1 geräumt. Dies sind die Hauptverkehrsstraßen und Strecken mit Buslinienverkehr, insgesamt etwa 2.600 Kilometer. Hauptziel des Winterdienstes ist die Gewährleistung eines funktionierenden öffentlichen Personennahverkehrs. Anschließend erfolgt die Räumung von Strecken der Stufe 2, hierbei handelt es sich um weitere 700 Kilometer wichtige Verbindungsstraßen. Für beide Stufen braucht die Stadtreinigung je nach Witterung ca. 3-5 Stunden, bei anhaltendem Schneefall kann es auch einmal länger dauern. Fahrradstreifen auf diesen Hauptverkehrsstraßen können leider nicht automatisch mitgeräumt werden, da das Räumschild der Breite der Fahrbahn entspricht und für die Radwege am Fahrbahnrand ein zweiter Räumdurchgang erforderlich ist.

Der Winterdienst auf Radwegen wurde erst mit der Änderung 2011 eingeführt. Die Stadtreinigung ist seitdem angewiesen, die zentralen Fahrradrouten von Eis und Schnee zu befreien. Hierfür wurde ein Netz von etwa 185 km Länge festgelegt. Unter folgendem Link können Sie nachschauen, welche Wegstrecken dabei sind:< http://www.hamburg.de/winterdienst/2649822/winterdienst-radwege.html > . Die Bramfelder Chaussee gehört leider nicht dazu. Die zu reinigende Fahrradroute endet mit Beginn der Bramfelder Chaussee. Hier würde ich mir eine Erweiterung der zu reinigenden Fahrradroute um die Bramfelder Chaussee wünschen. Allerdings spielen finanzielle Erwägungen mitunter doch eine gewisse Rolle. Insoweit möchte ich da nichts versprechen.

Wenn Eis und Schnee ein sicheres Radfahren auf Radwegen nicht ermöglichen, können Radfahrerinnen und Radfahrer im Übrigen auch auf die Fahrbahn ausweichen, sofern diese hinreichend sicher sind. Das trifft für die Bramfelder Chaussee aber wohl eher nicht zu.

Leider können auch nicht alle Straßen und Radwege in der Stadt geräumt werden, insbesondere die Räumung aller Wohn- und Nebenstraßen wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Nur an besonderen Gefahrenpunkten wird die Stadtreinigung auch hier tätig. Außerdem kümmert sie sich darum, dass etwa Zebrastreifen und andere wichtige Überwege geräumt werden. Auf Gehwegen sind hingegen in der Regel die jeweiligen Anlieger für die Räumung zuständig. Für Radwege besteht diese Pflicht nicht. Gleichwohl räumen auch einige Anwohner Radwege freiwillig mit, so auch in der Bramfelder Chaussee.

Nicht immer läuft beim Winterdienst alles so reibungslos, wie man es sich wünschen würde. Auch ist es unter den teilweise beengten Verhältnissen nicht immer auszuschließen, dass beiseite geschobener Schnee auf Rad- oder Fußwege gerät. Für Hinweise und Beschwerden gibt es deshalb eine Winterdienst-Hotline. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 040-25761313. Je nach Zuständigkeit informiert die Hotline die verantwortliche interne Betriebseinheit oder das Bezirksamt. Die bisherigen Erfahrungen der Hotline zeigen, dass nur selten Probleme mit der Räumung von Radwegen gemeldet werden. Ich möchte Sie daher auffordern, Probleme unbedingt dort zu melden, damit sie zügig bearbeitet werden können.

Ich gebe Ihnen jedoch Recht, dass wir insbesondere im Bereich der Radwege noch besser werden müssen, damit das Radfahren auch im Winter sicher möglich ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage mit meinen Ausführungen beantworten und Ihnen
einen Überblick zum Thema Winterdienst geben.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Pochnicht

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