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Lars Klingbeil
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Frage von Hartmut T. •

Frage an Lars Klingbeil von Hartmut T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/021/1702166.pdf

Werter Herr Klingbeil,
Obenstehend habe ich Ihne ein Link zur beabsichtigen Gesetzesänderung in Bezug auf die Pflicht bei einer polizeilichen Vorlage ,ein Erscheinen zur Pflicht zu machen.
Ich lehne diese Vorgabe strikt ab.
Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Theel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Theel,

der Gesetzentwurf auf den sich Ihre Frage bezieht, ist vom Bundesrat an den Bundestag geleitet worden. Jedoch wurde er Bundestag noch nicht beraten.

Bereits in der großen Koalition gab es Überlegungen, das Erscheinen bei Vernehmungen nach polizeilicher Ladung verpflichtend zu machen.

Die SPD hat sich jedoch gegen diesen Gesetzentwurf gestellt. Aus sozialdemokratischer Sicht könnten die angedachten Änderungen dazu führen, dass die Kompetenzen der Staatsanwaltschaft bei Ermittlungsverfahren beschnitten werden. Die Staatsanwaltschaft kann durch ihre Ladungen in die Ermittlungen der Polizei eingebunden werden und so rechtsstaatliche Anforderungen gewährleisten.

Zudem wäre die Umsetzung einer verpflichtenden Polizeiladung schwierig, denn die Polizei ist nicht in der Lage, Ordnungsmittel gegen Aussageverweigerung oder Nicht-erscheinen zu verhängen. Hier müsste dann die Staatsanwaltschaft eingreifen. Somit kann das Ermittlungsverfahren nicht beschleunigt werden.

Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion besteht kein Grund dafür, polizeiliche Ladungen verpflichtend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Klingbeil

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