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SPD
• 04.03.2024

Bisher haben die zuständigen Stellen die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen des Bundes in Form von Verwaltungsvorschriften festgelegt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit soll die Lehrverpflichtung künftig durch höherrangige Rechtsvorschriften normiert werden.

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