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Frage von Kai F. •

Frage an Kurt Segner von Kai F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Segner,

finden Sie nicht, dass in Bezug auf die aktuell geführte Diskussion über das Waffenrecht weit über das Ziel hinaus geschossen wird?

Wenn in Bezug auf Gotcha und ähnliches von einem Training für das Töten gesprochen wird, welches zu verbieten sei, dann stellt sich mir folgende Frage:

Ist der private Waffenbesitz von Soldaten oder Polizisten zukünftig überhaupt noch denkbar? Denn zumindestens erste Gruppe lernt definitiv das töten von Menschen. Die zweite Gruppe erhält zumindest eine Ausbildung, die in bestimmten Situationen diese Möglichkeit einschliesst.

Kann man diesen, durch Training und Ausbildung tötungsenthemmten Menschen nach ihrer Meinung noch privat eine Waffen zugestehen?

Muss man nicht, wenn man den Gedanken von Herrn Schäuble oder Herrn Bosbach folgt nicht den Wehrdienst abschaffen? Immerhin werden auch dort erwachsene, wahlberechtigte Bürger über einen Zeitraum von 12 Monaten dahingend ausgebildet, dass sie andere Menschen töten können. Ist hier nicht auch eine Abnahme der Tötungshemmung wie bei Gotcha oder ähnlichen Spielen vorprogrammiert?

Das man, wenn man diesen Gedanken weiter spinnt, zu der Erkenntnis kommt, dass Polizisten oder Soldaten auf Grund der durch Training und Ausbildung eingetretenen Tötungsenthemmung auch dienstlich keine Waffe zur Verfügung stellen kann, ist dann nur der nächste logische Schritt.

Oder gehen Sie davon aus, dass Personen die diese Berufe ergreifen "bessere" Menschen sind?

Finden Sie es nicht auch seltsam, dass man in diesem Land ab 18 Jahren reif und verantwortungsbewusst genug ist um zu wählen und im Auftrag dieses Landes z.B. in Afghanistan zu töten oder getöte zu werden, auf der anderen Seite der Innenminister dieses Landes jedem Menschen unterstellt, dass er zu unreif ist, zwischen dem "abschiessen" eines Menschen mit einer Farbkugel etc. und dem tatsächlichen Töten eines Menschen zu unterscheiden?

MfG

Kai Frank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Frank,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Paintball.

Sie schreiben, dass Sie die aktuelle Diskussion über die Verschärfung des Waffenrechts, speziell ein mögliches Paintballverbot nicht nachvollziehen können.

Am 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag eine aus meiner Sicht notwendige Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Ein Verbot von Spielen wie Paintball oder Laserdom wurde jedoch wieder aus dem Änderungskatalog gestrichen.

Die genannten Spiele waren nach dem Amoklauf in Winnenden erneut in die Kritik geraten, weil diese Spiele dazu benutzt werden können, das Verletzen und Töten von Menschen zu simulieren. Unabhängig von der Frage, wie man solche Spiele moralisch bewertet, sehe ich zurzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass durch ein Verbot dieser Spiele ein Amoklauf verhindert werden kann. Im Gegenteil, Verbote führen meist zu einer Szene, die sich dann in der Illegalität bewegt und so schwerer zu überblicken ist. Solange Paintball als Spiel von Erwachsenen betrieben wird, halte ich es nicht zwangsläufig für verbotswürdig. Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich dafür aus, die Gefährlichkeit dieser Spiele wissenschaftlich zu untersuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Segner