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Frage von Friedemann K. •

Frage an Kurt Beck von Friedemann K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Beck,

danke für Ihre Antwort vom 24.03. auf meine Frage vom 22.03, in der ich Sie gefragt hatte, ob Sie erstens) definitiv zusichern können, dass es nach der Wahl zu keinen weiterern Darlehen/Zuschüssen für die Nürburgringbetreiber Lindner und Richter kommen wird und zweitens), welche politischen Konsequenzen zu ziehen wären, wenn sich die Vergabe des Nürburgringkomplexes an die beiden Geschäftsleute als EU-widrig herausstellen würde.

Auf meine zweite Frage haben Sie überhaupt nicht geantwortet. Die Beantwortung dieser Frage würde mich umso mehr interessieren als das heute (25.03) die Wirtschaftwoche berichtet, die EU-Kommission sähre Anhaltspunkte dafür, dass Rheinland-Pfalz beim Thema Nürburgring gegen Vergaberecht verstoßen habe. Ihrem Wirtschaftsministerium lägen auch bereits ein Fragenkatalog der EU vor. Was müssten Sie also für politische Konsequenzen ziehen, hätte Ihre Regierung tatsächlich gegen Vergaberecht verstoßen?

Ihre Antwort auf meine erste Frage verstehe ich so, dass Sie den Herren Richter und Lindner auch nach der Wahl definitiv nicht mehr Geld für von diesen geforderte Neukonzepte geben werden, dass es also bei den 330 Mill € bliebe und in dieserm Kreditbetrag bereits 7 Mill € für konzeptionelle Umbauten "eingepreist" seien. Liege ich da richtig? Die Wirtschaftswoche schreibt heute, dass diese 7 Mill € für Toilettenanlagen und Großküchen vorgesehen seien und dass ein "konzeptionell begründeter Umbau der zentralen Ring-Gebäude.....weit mehr kosten" würde. Was stimmt denn jetzt?

Über eine Antwort noch vor der Wahl würde ich mich freuen.

MfG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kobusch,

vielen Dank für Ihre Rückfrage!

Gerne antworte ich Ihnen noch vor dem Schließen der Wahllokale.

1. Hinsichtlich der Herren Lindner und Richter habe ich meiner Antwort vom 24.03.2011 nichts weiter hinzuzufügen.

2. Derzeit geht die EU-Kommission einer Anfrage hinsichtlich der Vergabe an die private Betreibergesellschaft am Nürburgring nach. Dies erfolgt im Rahmen eines sogenannten Pilotverfahrens (Vorstufe). Das heißt, die Kommission eröffnet dem Mitgliedsstaat Deutschland die Möglichkeit zu der Anfrage / den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies erfolgt derzeit über das Bundeswirtschaftsministerium. Ob die EU überhaupt ein formales Verfahren einleitet, ist aus heutiger Sicht völlig offen. Vor dem Hintergrund vorliegender vergaberechlicher Gutachten sehen wir insoweit gelassen in die Zukunft. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck