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Frage von Werner K. •

Frage an Kurt Beck von Werner K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

im Dezember 2008 wurde ich im Alter von 59 Jahren arbeitslos.Trotz intensiver Bemühungen, trotz guter Ausbildung und Zeugnissen, konnte ich bisher keinen neuen Arbeitsplatz finden,sodass ich ab Januar 2011 Hartz 4 beantragen mußte.Dabei erfuhr ich, dass das sogenannte Übergangsgeld für Menschen in meiner Situation ( ca. 160 EU mtl. für ein Jahr, dann ca. 80 EU mtl für das zweite Jahr, ) im Rahmen eines Haushaltsbegleitesetzes Ende 2010 gestrichen wurde, und zwar ohne Widerstand des Bundesrats, während danach ja wochenlange Diskussionen um 5 EU Erhöhung des Hartz 4 Satzes geführt wurden. Meine Fragen :
Wieso hat der Bundesrat die Streichung des Übergangsgeldes nicht verhinden können ?
Wie werden Sie sich künftig im Hinblick auf die Rente mit 67 verhalten ?
Was wird eine zuküntige Landesregierung unter Ihrer Führung unternehmen, um die erforderlichen Arbeitsplätze für Menschen meiner Generation zu schaffen?

Mit freundlichen Grüßen
W.Krämer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krämer,

vielen Dank für Ihre Frage!

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre derzeit nicht vorliegen. Dies ist erst dann sinnvoll, wenn der Arbeitsmarkt sich so entwickelt, dass ein deutlich höherer Anteil älterer Menschen auch tatsächlich länger im Berufsleben bleiben kann. Zudem müssen für die künftigen Rentnerinnen und Rentner Lösungen für Personen mit besonderen beruflichen Belastungen oder gesundheitlichen Einschränkungen gefunden worden werden, dass sie ohne erhebliche Abschläge vorzeitig in Rente gehen können. Der Übergang vom Berufsleben in die Rente muss flexibler werden.

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass diese Bedingungen geschaffen werden. Ich arbeite in der Alterssicherungskommission der SPD mit.

Diese Kommission setzt sich intensiv mit der Rente mit 67 auseinander. Auch die in dem beigefügten Vermerk angesprochenen Handlungsansätze sowie die Möglichkeiten, eine alters- und alternsgerechte Arbeitswelt zu schaffen, werden dort diskutiert und sollen zu konkreten Lösungsvorschlägen führen.

Nachstehend ein Text zum Wegfall des "befristeten Zuschlags":

„Der „Befristete Zuschlag“, der geschaffen wurde, um soziale Härten beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II zu vermeiden, wurde mit dem Haushaltsbegeleitgesetz 2010 auf Initiative der Bundesregierung abgeschafft. Der Bundesrat hatte keine Möglichkeiten dies zu verhindern, da es sich bei dem Haushaltsbegleitgesetz um ein nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt. Ein Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, wonach die Voraussetzungen des Artikels 104a Absatz 4 GG vorliegen und somit Zustimmungspflichtigkeit besteht, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Bei der Abstimmung im Bundestag am 28. Oktober 2010 haben die SPD-Abgeordneten dem Gesetz die Zustimmung verweigert. Es wurde jedoch mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und der FDP angenommen.“

Ihren Schilderungen entnehme ich, dass Sie heute mindestens 61 Jahre alt sind und daher noch nicht unter die ab 2012 geltenden Regelungen der Rente mit 67 fallen. In Ihrer persönlichen Situation gäbe es die Möglichkeit einer Überprüfung, ob Ihre derzeitige gesetzliche Rente trotz der Abschläge wegen vorzeitigen Renteneintritts nicht höher liegt als die Grundsicherung, die Sie nun beziehen und für die Sie Ihre gesamte Vermögenssituation transparent machen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck