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Frage von martin h. •

Frage an Kornelia Möller von martin h. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

seit 26. märz 2009 ist das übereinkommen der vereinten nationen für menschen mit behinderung in deuschland verbindlich.

Laut artikel 27 haben behinderte menschen das recht auf frei gewälte arbeit. wie sollen die behinderten an arbeit kommen?gibt es ein programm wie den menschen geholfen werden kann?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Haertle,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen ein sehr wichtiges und zugleich für unsere Gesellschaft brisantes Thema an. Denn die Erwerbsquote behinderter Menschen liegt in Deutschland mit gerade einmal 50 Prozent deutlich unter der nicht behinderter (76 Prozent) – und die Arbeitslosigkeit dieser Bevölkerungsgruppe steigt seit Dezember 2008 erstmals seit Jahren wieder an. Im Januar 2009 stieg sie sogar im Vergleich zum Dezember um 6,3 Prozent. Die Wirtschaftskrise betrifft insbesondere Schwerbehinderte, deren Arbeitsplätze trotz besonderen Kündigungsschutzes bedroht sind. Auch im europäischen Vergleich schneidet Deutschland hinsichtlich der Beschäftigung behinderter Menschen nicht gut ab. Nach einer EU-Studie von 2008 belegt Deutschland im Vergleich von 18 Ländern nur den viertschlechtesten Platz bei behinderten Jobsuchenden mit einem höheren Bildungsabschluss. Von allen von hoch qualifizierten Behinderten erhielten 17 Prozent weniger eine Stelle als bei den Nicht-Behinderten.

Diese Situation existiert real trotz einer Reihe von staatlichen Fördermaßnahmen für behinderte Menschen.
Auf einige dieser Möglichkeiten möchte ich Sie hinweisen.

Zunächst der Hinweis auf die Initiative „Jobs ohne Barriere“ (im Internet unter: http://www.bmas.de/portal/22160/uebersichtsseite__JOB.html ).
Zusammen mit seinen Partnern - Arbeitgebern, Gewerkschaften, Behindertenverbänden und -organisationen, der Bundesagentur für Arbeit, den Integrationsämtern, Rehabilitationsträgern sowie Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen, dem Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen und weiteren Organisationen - führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Mitte 2004 die Initiative »job - Jobs ohne Barrieren« durch.

Auf den angegebenen Internetseiten können Sie sich über die Hintergründe und Ziele der Initiative, die Sonderprogramme des Bundes und der Länder, die Ansprechpartner in den Bundesländern, Informationsmaterialien, das Programm „Job 4000“ informieren.
Mit der Initiative soll erreicht werden, dass behinderte und schwerbehinderte Menschen die Chance auf Teilhabe am Arbeitsleben besser realisieren können und durch die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und damit Arbeitsplätze dauerhaft erhalten werden.

Um Unterstützung beim Finden eines Arbeitsplatzes zu erhalten, können Sie bei jedem Rehabilitationsträger (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften) einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Die Zuständigkeit wird von den Rehabilitationsträgern in der Regel innerhalb von zwei Wochen untereinander ermittelt, so dass Sie dann von Ihrem zuständigen Rehabilitationsträger über das Ergebnis unterrichtet werden.
Als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können alle Hilfen erbracht werden, die erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit eines behinderten Menschen zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Dabei wird nicht nur die Leistungsfähigkeit berücksichtigt, auch die Neigungen und bisherigen Tätigkeiten spielen eine wichtige Rolle. Die Wiedereingliederung in eine Berufstätigkeit ist besonders wichtig, weil so die Folgen der Behinderung am besten überwunden werden können. Folgende Leistungen helfen beim beruflichen Wiedereinstieg:
• Übernahme der Kosten für technische Arbeitshilfen,
• Hilfen zur Errichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes,
• Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.

Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie in Frage kommen, wird dann individuell von Ihrem Rehabilitationsträger entschieden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, an wen Sie sich wenden können, helfen Ihnen die flächendeckend eingerichteten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation weiter. Die Adressen können Sie im Internet unter www.reha-servicestellen.de abrufen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften geholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Suche eines Arbeitsplatzes, der Ihren Wünschen und Möglichkeiten entspricht, und

verbleibe mit freundlichen Grüßen
Kornelia Möller