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Knut Fleckenstein
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Frage von Torben A. •

Frage an Knut Fleckenstein von Torben A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Fleckenstein,

leider konnte ich im Wahlprogramm der SPD keinen Hinweis auf die Haltung der Partei zum "Nichtraucherschutzgesetz" finden. Bitte geben Sie die Haltung der SPD zu diesem Gesetz bekannt. Ferner würde mich interessieren, ob sie eine Bundeseinheitliche Regelung anstreben.

Mit freundlichen Grüßen,

T. Adam

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Adam,

vorab ist festzustellen, dass die Koordinierung der Bemühungen um ein "rauchfreies Europa" eine der Prioritäten der EU-Gesundheitspolitik ist.

Die SPD teilt Ihre Ansicht, dass alle Bürger der gesamten EU umfassend gegen das Passivrauchen geschützt werden müssen. Bisher gibt es noch keine Rechtsvorschriften auf EU Ebene, mit denen die Mitgliedstaaten gezwungen werden könnten, Rechtsvorschriften über Rauchverbote anzunehmen und umzusetzen. Die Bemühungen der EU konzentrieren sich daher darauf, über die Gefahren des Passiv¬rauchens aufzuklären und Maßnahmen der Mitgliedstaaten anzuregen.

Die Kommission hat 2007 ein sog. Grünbuch "Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene" veröffentlicht, das eine EU-weite öffentliche Anhörung eingeleitet hat, wie rauchfreie Zonen am besten gefördert werden könnten. Die meisten Anhörungsteilnehmer sprachen sich für umfassenden Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen aus. Die Konsultationsbeiträge können Sie auf unserer Website unter http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/life_style/Tobacco/tobacco_de.htm einsehen.

Was Tabakwerbung angeht, gibt es die Richtlinie für Tabakwerbung, die bestimmte Arten der Tabakwerbung und des Sponsorings mit grenzüberschreitender Wirkung zu verbietet. Allerdings verbietet diese nur die Tabakwerbung, wenn die Werbung in mehreren Mitgliedsländern verbreitet wird, da die EU nur dafür eine Regelungskompetenz hat. Daher kann es weiterhin z.B. Plakatwerbung innerhalb eines Mitgliedslandes geben. Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen im Fernsehen sind gemäß der Richtlinie "Audiovisuelle Mediendienste" grundsätzlich verboten.

Es gibt auch keine europäische Gesetzgebung bezüglich Rauchverboten in Restaurants, da der EU hierzu die Regelungskompetenz fehlt. Die Europäische Kommission beabsichtigt daher bald eine Ratsempfehlung zu beschließen, der sich dann alle Mitgliedsstaaten anschließen können, um entsprechende nationale Maßnahmen umzusetzen.

Auf internationaler Ebene verpflichtet das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums alle Vertragsparteien, Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen in geschlossenen öffentlichen Räumen, am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu treffen. Auf der zweiten Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens im Juli 2007 wurden Leitlinien für rauchfreie Zonen angenommen, in denen ein "goldener Standard" formuliert ist, den alle Regierungen anstreben sollten.

Bezüglich der Anwendung dieser Regelungen verhält es sich so, dass die EU Kommission auf die Vollziehung der nationalen Rechtsvorschriften keinen Einfluss hat, da die ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Mitgliedstaates fällt.

Ich hoffe, dass in naher Zukunft - wie bereits in einigen EU Mitgliedstaaten geschehen- alle europäischen Bürger in geschlossenen öffentlichen Räumen, am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln vor dem Passivrauchen geschützt werden.

Ich hoffe, dass Ihre Anfrage hiermit hinreichend beantwortet ist und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Knut Fleckenstein