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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Michael V. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Michael V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Benneter,

möchte Sie um Ihre Meinung zu der geplanten Weitergabe der SWIFT - Daten an die USA bitten.

Haben Sie herzlichen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Michael Veittinger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Veittinger,

gerne antworte ich auf Ihre Frage vom 29. Juli 2009

Die SPD steht für einen wirkungsvollen Datenschutz, der die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen (nicht nur) des Staates in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützt.

Dabei zählt das Bankgeheimnis zu den wesentlichen Elementen des Schutzes der Privatsphäre. Wir wollen, dass hier das hohe europäische und deutsche Datenschutzniveau die Menschen wirkungsvoll vor Ausspähungen schützt. Ob sie nun durch einen staatlichen Nachrichtendienst oder durch private, kommerzielle Datensammler erfolgen. Aus diesem Grund begrüßen wir die schon seit längerem geplante Verlagerung des in Culpeper, USA befindlichen Datenspeichers der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication” (SWIFT) auf die SWIFT-Standorte in den Niederlanden, der Schweiz oder Belgien. Mit diesem Schritt unterliegen jetzt die gespeicherten Daten einem klaren Datenschutzrecht, womit der unkontrollierte, unbeschränkte und absolut intransparente Zugriff durch US-Nachrichtendienste ein Ende hat.

Wir wollen einen effektiven und transparenten Schutz von Bankdaten. Aber wir wissen auch, dass Terroristen ihre Aktivitäten auch im Bereich der Finanzwelt führen. Denn die Anschläge auf Menschen und Infrastrukturen werden von einem international operierenden Netz finanziert. Wenn wir es schaffen, diese Finanzströme trockenzulegen, haben wir einen wichtigen Sieg gegen den internationalen Terrorismus erzielt. Das bedeutet, dass wir unseren Ermittlungsbehörden Möglichkeiten geben müssen, diese Finanzströme unter rechtsstaatlichen, transparenten und vor allem verhältnismäßigen Vorgaben zu ermitteln.

Der Außenministerrat hatte am 27. Juli 2007 der EU-Kommission ein Mandat erteilt, zu prüfen, inwiefern nach dem Umzug des SWIFT-Servers aus den USA nach Europa den US-Ermittlungsbehörden nunmehr wieder ein Zugriff auf die hier auflaufenden Bankdaten zu gewähren ist.

Wenn überhaupt, so ist für mich klar, dass die Daten jetzt europäischem Datenschutzrecht unterliegen. Unter keinen Umständen akzeptieren wir hier eine Aufweichung des Datenschutzes. Die geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben sind für uns nicht verhandelbar. Den Amerikanern muss klar sein, dass jetzt Schluss ist, mit dem unkontrollierten und hemmungslosen Zugriff auf private Bankdaten europäischer und damit auch deutscher Staatsbürger.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB