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Klaus Riegert
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Frage von Winfried N. •

Frage an Klaus Riegert von Winfried N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Riegert,

in den Medien wurde aktuell berichtet, dass auf Initiative der Union der FDP und der SPD das Rederecht im Bundestag für „unliebsame“ Politiker eingeschränkt werden soll. Im Klartext scheint dies ja einem regelrechten Redeverbot für „Andersdenkende“ gleichzukommen.

Ist es nicht ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie, dass man auch über strittige Themen diskutieren können sollte? Ist es nicht ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie, dass man öffentlich seine Meinung sagen darf, selbst wenn diese von der Mehrheit anders gesehen wird? Bisher habe ich mich wenigstens noch von einigen, leider sehr wenigen Politikern zum Thema EURO-Rettungs im Bundestag halbwegs vertreten gefühlt. Wie soll ich aber zukünftig noch annehmen können, dass hier eine kontroverse politische Diskussion möglich ist? Als langjähriger (bisheriger) Wähler Ihrer Partei bin ich über dieses Vorhaben ziemlich geschockt. Wie stehen Sie zu diesem Sachverhalt und werden Sie dieses Vorhaben unterstützen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Niederer,

vielen Dank für Ihre Frage.
die von Ihnen als „Redeverbot für Andersdenkende“ kritisierte Neuregelung des Rederechts von Mitgliedern des Deutschen Bundestages ist inzwischen vom Tisch. Grundsätzlich muss es Regeln für den Ablauf von Plenarsitzungen geben. Nicht alle 620 Abgeordnete können jeweils zu allenTagesordnungspunkt reden. Dies würde jede vernünftige parlamentarische Arbeit lahmlegen. Alle Fraktionen wählen deshalb intern aus, wer im Plenum zu den angesetzten Tagesordnungspunkten spricht. Hiervon unberührt bleibt jedem Abgeordneten die Möglichkeit zur Kurzintervention, zur Begründung seines Abstimmungsverhaltes oder Zwischenfragen.

Abseits der „medialen Skandalisierung“: Was hat der Geschäftsordnungsausschuss vorgeschlagen? Der Bundestagspräsident soll sich vor der Worterteilung an Abgeordnete, die eine abweichende Meinung vertreten, mit allen Fraktionen "ins Benehmen“ setzen, also informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Dies heißt nicht, dass der Präsident die Zustimmung der Fraktionen für seine Entscheidung braucht. Der Vorschlag, die Redezeit für diese Abgeordneten "in der Regel" auf drei Minuten (bisher fünf) zu begrenzen, lässt dem amtierenden Präsidenten Ermessensspielraum für längere Redezeiten. Auch nach dem Vorschlag des Geschäftsordnungsausschusses behält der Präsident die letzte Entscheidung sowohl über die Zulassung als auch über die Dauer des Redebeitrags. Vor diesem Hintergrund von einem „Redeverbot für Andersdenkende“ oder „Maulkorb für Abgeordnete“ zu sprechen, das schießt über das Ziel hinaus. Um ein Redeverbot ist es nie gegangen.

Allerdings, wenn die Entscheidung über Zulassung und Dauer eines von den Fraktionen nicht berücksichtigten Redners mit abweichender Meinung letztlich auch nach dem Vorschlag des Geschäftsordnungsausschusses in der Hand des Bundestagspräsidenten liegt, dann brauchen wir keine Neuregelung.

Klaus Riegert, MdB