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Klaus-Peter Schulze
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Frage von Nadine J. •

Frage an Klaus-Peter Schulze von Nadine J. bezüglich Familie

Warum werden Diäten der Abgeordneten um so viel erhöht aber Kindergeld nur um 2 Euro ? Schämen sie sich da nicht den Bürgern ins Gesicht zu schauen ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Frage zu Diäten von Abgeordneten.

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteilwird. Mit dem getroffenen Beschluss vom 13.12.2017 sind wir dem Vorschlag der unabhängigen Kommission von Sachverständigen gefolgt, die genau für diese Frage im März 2013 dem Bundestag ihre Empfehlungen unterbreitet hat. Die Kommission kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich die Abgeordnetenentschädigung künftig genauso wie die Verdienstentwicklung der ca. 35 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland entwickeln soll und zwar im positiven wie negativen Fall. Die Kommission empfahl: Nur wenn die Löhne und Gehälter in Deutschland steigen, dann sollen auch die Diäten steigen. Diesen Vorschlag hat der Bundestag in der letzten Wahlperiode als Gesetz beschlossen und gleichzeitig geregelt, dass jeder neu gewählte Bundestag innerhalb von 3 Monaten entscheiden muss, ob auch er diese Regelung weiter anwenden oder die Diätenanpassungen auf andere Weise regeln will.
Ich bin der Meinung, dass der Vorschlag der unabhängigen Kommission bei der Diätenfrage angemessen und ist. Es kann auch keine Rede davon sein, dass dieses Verfahren nicht transparent wäre – im Gegenteil, es kann kaum etwas Transparenteres geben, als die Kopplung der Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung! Die Diäten orientieren sich nun damit an der Besoldung eines Richters an einem obersten Bundesgericht und auch das ist angemessen und vor allem sachgerecht. Bundestagsabgeordnete sind wie Bundesrichter weisungsfrei und treffen Entscheidungen mit Wirkung für das gesamte Bundesgebiet. Genau deshalb steht diese Orientierungsgröße auch seit 1995 bereits im Gesetz, auch wenn wir sie tatsächlich erst in der letzten Wahlperiode erreicht haben.

Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Kindergeldes, möchte ich Ihnen gerne mitteilen, dass sich die CDU/CSU für jüngere Generation einsetzt und auch zukünftig stark machen wird. Für diese Legislaturperiode wollen wir die finanzielle Situation von Familien weiter spürbar verbessern. Wir wollen den Kinderfreibetrag auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrages in zwei Schritten anheben und das Kindergeld um 25 Euro je Kind und Monat erhöhen. Weitere Verbesserungen planen wir für Familien beim Erwerb von Wohneigentum geben. Wir wollen ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr einführen, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt werden soll. Darüber hinaus soll es Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für Erwachsene und Kinder geben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus-Peter Schulze