Portrait von Klaus-Peter Flosbach
Klaus-Peter Flosbach
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Klaus-Peter Flosbach zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Thomas G. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Thomas G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Flosbach,

Wie werden die Kredite und Bürgschaften im Rahmen des EFSF und des ESM haushaltstechnisch verbucht und in welchem Haushaltsjahr?
Noch sind es buchhalterisch ja Kredite oder Bürgschaften, d.h. bisher sind es keine Ausgaben (der Leistung steht einer Forderung gegenüber). Im Falle eines Zahlungsausfalls der Kreditnehmer oder des Eintreten-müssens für den Gläubiger müssten diese eingebucht werden.

In welchem Haushalt sind oder werden diese (eventuellen) Ausgaben eingeplant?

Oder würde man kurzfristig einen Nachtragshaushalt verabschieden, der die notwendiegen Einnahmen generieren würde bzw. Ausgaben kürzen?

Oder vertraut man darauf, dass es zu keinen Zahlungsausfällen oder Eintreten für den Gläubiger kommt und riskiert damit den Verfassungsbruch im Bezug auf die Schuldenbremse?

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Grebenstein

Portrait von Klaus-Peter Flosbach
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grebenstein,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage in diesem Forum. Die Handhabung von Finanzmitteln für die Euro-Schutzschirme EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) und den künftigen ESM (Europäischer Stabilisierungsmechanismus) ist eine sehr komplexe Thematik. Ich habe Ihre Fragen von der Arbeitsgruppe Haushalt im Deutschen Bundestag prüfen lassen und werde versuchen, diese verständlich und umfassend zu beantworten.

Sie haben recht, dass es sich bei den Krediten und den Bürgschaften für den EFSF noch nicht um Ausgaben handelt und diese daher noch nicht haushaltstechnisch verbucht sind. Das gilt ebenso für die Gewährleistungen, die im Rahmen des Griechenland-I-Pakets gegenüber der KfW übernommen wurden. Für diese Gewährleistungen und die EFSF-Bürgschaften gibt es keine im Bundeshauhalt so genannte Vorsichtsposition.
Sollte es später zu Ausgaben kommen, würde das im Einzelplan "Bundesschuld" (Einzelplan 32; Link zum Bundesfinanzministerium: http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2012/html/ep32/ep32epabs.htm) verbucht werden. Je nach Ausgabenhöhe müsste es dann über eine überplanmäßige Ausgabe oder über einen Nachtragshaushalt gehen.

Bezüglich des ESM gibt es aktuell die Position im Bundeshauhalt "ESM-Kapitalzuführung" (Einzelplan 60; Link zum Bundesfinanzministerium: http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2012/html/ep60/ep60epabs.html). Diese Position betrifft die Zahlungen von Seiten der Bundesrepublik Deutschland zum Aufbau des ESM-Grundkapitalstocks. Dieser Kapitalstock wird insgesamt 80 Mrd. Euro betragen, wovon die Bundesrepublik Deutschland ca. 22 Mrd. Euro, allerdings gestreckt über mehrere Jahre, einzahlen wird. Dies ist momentan die einzige Position im Bundeshauhalt bezüglich der EFSF-/ESM-Finanzmittel.

Würde es tatsächlich im Rahmen des Griechenland-Rettungspaketes oder EFSF zu Ausgaben durch einen Zahlungsausfall eines Nehmerlandes kommen, so würde es nicht unbedingt zu einem Verfassungsbruch in Bezug auf die Schuldenbremse kommen. Grundsätzlich haben wir einen recht großen Puffer zur maximal zulässigen Höhe in der Schuldenbremse; 2013 beträgt dieser Puffer beispielsweise 24 Mrd. Euro. Sollte es zu Ausfällen kommen, hängt es natürlich erst mal davon ab, welches Land betroffen wäre. Dann würden erst die Verhandlungen zum Zahlungsausfall abgewartet werden müssen, um die Belastungen für die öffentliche Haushalte abschätzen zu können. Grundsätzlich ist dabei auch wichtig festzuhalten, dass die Belastungen nicht mit einem Schlag auftreten, sondern zeitlich gestreckt werden würden. Unter dem Strich wird eine Gefährdung des Einhaltens der Schuldenbremse nicht für wahrscheinlich angesehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach MdB