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Klaus Hagemann
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Frage von Manfred Z. •

Frage an Klaus Hagemann von Manfred Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hagemann,
in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland gilt ein stringentes Datenschutzgesetz. Wer dagegen verstößt, wird strafrechtlich verfolgt.

Heute haben wir erlebt, dass ein deutscher Minister zugestimmt hat, dass Daten, die dem Datenschutz unterliegen, einem Dritten übergibt, der ene derartige Handhabung nicht kennt. Dem vernehmen nach, hat sich der zuständige Minister noch nicht einmal Kontrollrecht vorbehalten! Was den Verstoß zwar nicht legitimiert, aber wenigstens in Diskussion geführt hätte.

Meine Fragen:
1. Wie halten Sie es mit der stringenten Auslegung der Gesetze, die Sie mit beschlossen haben?

2. Hat ein Minister/die Bundesregierung überhaupt eine Grundlage entgegen den vom Bundestag beratenen und beschlossenen Gesetze abweichende Vereinbarung zu treffen?

3. Was haben Sie dagegen unternommen oder werden Sie unternehmen?

4. Wie wird Ihrer Meinung nach der Bundespräsident reagieren, hat er doch den Minister auf die Einhaltung der bundesdeutschen Gesetze vereidigt? Wird er ihn entlassen (müssen)?

Vielen Dank für eine kurze Rückantwort.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zimmer

Portrait von Klaus Hagemann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zimmer,

vielen Dank für Ihre Fragen: Könnten Sie präzisieren, auf welchen Minister und welchen konkreten Vorgang sich Ihre Fragen beziehen?

Mit freundlichem Gruß

Klaus Hagemann MdB