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Klaus Ernst
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Frage von Rembold P. •

Frage an Klaus Ernst von Rembold P. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

zu gesetzliche Grundlage landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft LBG möchte ich an Sie mit Fragen und Anregungen herantreten:

Wir (Familie mit Kindern) haben in einem Dorf mit < 300 Einwohnern einen alten Hof gekauft und renovieren diesen Stück für Stück. Dabei sind 0,7 Hektar Land. Um nicht dauernd mähen zu müssen stehen dort 6 Schafe.

Aufgrund der gstzl. Vorgaben kommt die LBG auf uns zu und stellt jährliche Forderungen von über 130 Euro. Bemerkenswert ist u.A., dass über die Hälfte der Forderung die „Grundgebühr“ für die Versicherung ist.

Die „Pro-Kopf-Pauschale“ meiner Schafe sinkt je mehr Schafe ich habe. Je kleiner der Betrieb je höher die Abgaben!

Weiter sind wir in Verhandlungen weil Forderungen erhoben werden, meine Frau in die landwirtschaftliche Altersversicherung zwangsweise aufzunehmen. Wir erziehlen 0 Gewinn aus der Schafshaltung. Wir investieren viel um den Hof entsprechend Substanz und behördlichen Auflagen zu renovieren. Meine Frau war für einige Zeit wegen unseres Kindes (2,5) nicht berufstätig.

Ich hatte erwartet, dass in ländlichen Gebieten mit
der Alterung der Gesellschaft,
der Landflucht der Jugend,
fortschreitem Leerstand von Gebäuden – dass zuziehende Familien, nicht noch mit unsinnigen Kosten belastet werden. Es gibt weitere Familien, die ein Pony halten o.Ä.. Auch die sind betroffen von den finanziellen Schikanen. Wenn die Altersversicherung dazugerechnet wird, tun sie uns Familien mit Kindern richtig weh.

Diese Politik treibt Familien mit Kindern weiter aus strukturschwachen Gebieten. Diese Abgaben belasten die, die den Erhalt dieser Gebiete entgegenhalten.

Wäre es nicht sinnvoll, Familien von solchen Abgaben zu befreien bis z.B. die jüngsten schulpflichtig sind? Dabei könnte eine max. Fläche von z B. 4 Hektar einbezogen werden.
LBG Forderung mit einer „Grundgebühr“ > 1/3 der Gesamtforderung erscheinen wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme die zu Lasten der Kinder geht.
MfG
P. Rembold

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Sehr geehrter Herr Rembold,

Klaus Ernst hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Sie haben mit dem Erwerb des Hofes und der Schafhaltung einen kleinen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb erworben, der augenscheinlich der Pflichtversicherung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unterliegt. Diese Berufsgenossenschaft kostet auf der einen Seite Geld, indem Sie die Pflichtbeiträge zahlen, andererseits sind Sie selber und mithelfende Personen über die Berufsgenossenschaft versichert (übrigens auch beim Bauen und Renovieren Ihrer Hofstelle).

Die Solidarversicherung ist gerade für den landwirtschaftlichen Bereich sehr stark. Egal wie groß ihr Betrieb ist und wer als unentgeltlicher Helfer im Einsatz ist, im Ernstfall kommt die Berufsgenossenschaft für Schäden auf. Das gilt z.B. auch, wenn durch den Ausbruch der Schafe ein Unfall verursacht wird. Die LINKE unterstützt das Solidarsystem der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Da aber insgesamt die Zahl der Betriebe stark zurückgeht und die Unfallversicherung Verwaltungskosten etc. erwirtschaften muss, stellen wir die Frage, ob das Solidarsystem über die Einbeziehung ganz anderer Bereiche (z.B. der Bausektor) nicht sogar erweitert werden muss.

Bei einer möglichen Pflichtversicherung Ihrer Frau in der landwirtschaftlichen Alterskasse stellt sich die Situation etwas anders dar. Die LINKE setzt sich für eine einheitliche Rentenversicherung, d.h. für die „Solidarische Mindestrente“ ein. Auch der Sonderfall der landwirtschaftlichen Alterskasse muss unserer Meinung nach in eine umfassendere Rentenversicherung nach einer Übergangszeit eingegliedert werden. Heute ist die Situation oft so, dass die gewährten Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse aufgrund des Konzepts einer Teilsicherung sehr niedrig sind und bei weitem nicht an die Grundsicherung herankommen.

Aufgrund der von Ihnen beschriebenen Betriebsgröße dürfte bei Ihrer Frau allerdings keine Versicherungspflicht bestehen. Dafür müssten Sie meines Wissens mindestens 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften.

Dass Sie aus Ihrer Schafhaltung keinen Gewinn erzielen, ist aufgrund der geringen Größe nicht verwunderlich. Es geht ja mehr oder weniger um eine Hobbyhaltung. Andernfalls ist Ihnen anzuraten, über eine einfache Einnahme-Überschussrechnung den Verlust des Landwirtschaftsbetriebes ggf. steuerlich geltend zu machen. Der Aufwand dafür ist relativ gering.

Für die strukturschwachen Regionen in Deutschland und Europa gibt es eine Reihe von Förderprogrammen, die Sie privat oder im kommunalen Zusammenhang nutzten können. Die LINKE setzt sich auf europäischer und auf Bundesebene dafür ein, diese Förderprogramme finanziell und auch politisch zu stärken, in dem die Verlässlichkeit der Förderung und die finanzielle Ausstattung verbessert werden.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß
Björn Resener

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