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Frage von Lars L. •

Frage an Klaus Brandner von Lars L. bezüglich Finanzen

S.g. Her Brandner

ich habe mehrere Fragen an Sie. Ich hoffe Sie nehmen diese Ernst und beantworten diese auch konkret und direkt.

Warum treten Sie nicht offen gegen die EU Verfassung ein?

Warum fordern Sie nicht zuerst eine DEUTSCHE Verfassung nach GG Art146.

Warum lassen Sie keine Volksabstimmung in Deutschland zu. Art 20 GG sagt: Alle Macht geht vom Volke aus. (Abgeordnete haben Fraktionszwang und sind "Parteisoldaten" und nur IHrem Gewissen verantwortlich....das heißt ganz klar: Sie haben keine Verantwortung.

Warum darf das Volk nicht über seine eigene Verfassung entscheiden? Sie sind doch Demokrat. Wahlen sind in Deutschland nicht demokratisch. Wir geben die Stimme ab und die Politik macht was sie will. "Stimmabgabe" und "Wahlurne" In der Urne wird die Stimme begraben. Frau Merkel hat am 18.6.2005 dpa Meldung gesagt: Deutschland habe keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft für alle Ewigkeit.

Welchem Staat gehören wir rechtsverbindlich an und wie heißt das Subjektiv dazu? Warum haben wir "Personalausweise" und keine "Personenausweise" ? Warum steht da "deutsch" als Staatsangehörigkeit und nicht Deutscher? In jedem anderen Land dieser Erde gibt es Österreicher, Amerikaner, Franzosen, aber wir sind deutsch?

Warum sind wir immer noch FEINDSTAAT in der UN Carta - wo wir doch 25% der EU bezahlen und 10% der UN.

Stimmt es, dass die SHAEF Gesetze insbesondere der Art52 immer noch gilt?

Stimmt es, dass in den 2+4 Verträgen immer noch die Allierten die Macht über Deutschland hat ebenso im Überleitungsvertrag?

Stimmt es, dass mit der Streichung des Art23 alte Fassung am 17.07.1990 die Bundesrepublik Deutschland aufgelöst worden ist, da kein Geltungsbereich mehr vorhanden ist?

Warum stimmen Sie für den ESM. Dieses immune Finanzgremium kann jeder Zeit jede beliebige Summe von Deutschland innerhalb von sieben Tagen fordern, ohne uns zu fragen und ohne das wir uns wehren können.

Vielen Dank für Ihre kurzfristigen Antworten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Leckebusch,

zu Ihren Fragen möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Ich bin überzeugter Europäer und weiß sehr zu schätzen, dass die politische Einigung Europas über 60 Jahre lang Frieden und Wohlstand ermöglicht hat. Das Grundgesetz von 1949 mit den seither beschlossenen Änderungen hat in Deutschland diese insgesamt positive Entwicklung gefördert. Auf der Basis der Erfahrungen vor Ort und in den Ländern kann ich mir vorstellen, auch auf Bundesebene Volksentscheide und Volksbegehren zuzulassen.

Wir Bundesbürgerinnen und -bürger leben als Deutsche im Staat Bundesrepublik Deutschland. Und wir wählen in demokratischer - das heißt allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Diese sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen, wie es im Art. 38 Grundgesetz, also unserer Verfassung heißt.

In der Charta der Vereinten Nationen sind die in Artikel 53 und Artikel 107 enthaltenen sogenannten Feindstaatenklauseln durch die Resolution 49/58 der Generalversammlung vom 9. Dezember 1994 für „obsolet“ erklärt worden und haben damit ihre Geltung verloren. Mit dem sog. 2+4 Verträgen von 1991 hat die dann wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland die volle Souveränität erhalten, alle einschränkenden Regelungen (z.B. der Militärgesetzgebung) haben ihre Geltung verloren. Auch nach 1990 existiert die Bundesrepublik Deutschland augenscheinlich noch.

Die parlamentarischen Beratungen zum dauerhaften Rettungsschirm - dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) - haben noch nicht begonnen. Denn auf europäischer Ebene wird neu verhandelt. Meine Zustimmung zum dauerhaften Rettungsschirm hängt von der Vorlage ab, die dem Deutschen Bundestag übermittelt wird. Dem jetzt zur Abstimmung vorgelegten befristeten Rettungsschirm EFSF stimme ich zu, weil hiermit Instrumente zur Beherrschung der Finanzmärkte verbessert und teilweise neu aufgestellt werden und weil die Beteiligung des Bundestages gesichert ist.

Abschließend möchte ich Sie auf das umfassende Informationsangebot der Bundeszentrale für politische Bildung ( http://www.bpb.de ) hinweisen. Zu völker- und staatsrechtlichen Fragen gibt es hier u.a. im Zusammenhang mit dem 60jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts wertvolle Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Brandner