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Klaas Hübner
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Frage von Volker G. •

Frage an Klaas Hübner von Volker G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hübner, in Sachen Zuverlässigkeit stellt sich mir die Frage, wieso Peter Gauweiler, Bundestagsabgeordneter der CSU als einziger die Fehler der Lissabonner Verträge entdeckt hat und Taten, im Sinne des deutschen Volkes, folgen ließ?? Wieso greifen Sie nicht die Aufgaben aus Art. 146 GG auf, durch das deutsche Volk eine Verfassung erstellen zu lassen?? Wieso sehen Sie zu, wie sich Deutschland überschuldet?? Was wird gegen Armut getan?? Gleiches Recht für alle!?
Mit freundlichen Grüßen Volker Götze

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Götze,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mir Fragen zur Europäischen Union, dem Grundgesetz, der Staatsverschuldung und zur Armutsbekämpfung gestellt haben.

Zu den Verfassungsklagen gegen den Vertrag von Lissabon, die unter anderen der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Gauweiler erhoben hatte, entschied das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 30. Juni 2009, dass der Reformvertrag und die damit verbundene Änderung des Grundgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Fehler wurden insoweit nicht festgestellt. Die Richter haben lediglich beim so genannten Begleitgesetz, mit dem die Rechte des Bundestages gestärkt werden sollen, Klarstellungsbedarf gesehen.

Der Deutsche Bundestag hat dieses Urteil nunmehr zum Anlass genommen, die Begleitgesetzgebung komplett zu überarbeiten. Mit den neuen Gesetzen werden nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, sondern die Rechte des Deutschen Bundestages und auch des Bundesrates mit gesonderten Gesetzen präzise definiert. Das geschah in einer parteiübergreifenden Anstrengung von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Gesetze gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Grünen in den Bundestag am 26. August 2009 eingebracht. Die Gesetze sollen am 8. September vom Deutschen Bundestag und am 18. September vom Bundesrat verabschiedet werden.

Sie verweisen ergänzend auf eine Verfassungsrevision gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes. Dieser – auf den ersten Blick - bestechende Gedanke ist der Tat bereits des Öfteren diskutiert und erwogen worden, zum Beispiel direkt nach der Wiedervereinigung und auch im Rahmen der ersten Föderalismusreform. Allerdings war der Reformbedarf des Grundgesetzes niemals als so gewichtig angesehen worden, dass es einer neuen Verfassung bedurft hätte. Das Grundgesetz ist nämlich eine sehr gute Verfassung, unter der das Deutsche Volk seit nunmehr über 60 Jahren in Frieden, Wohlstand und sozialer Sicherheit lebt. Aus meiner Sicht sollte es dabei bleiben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft anerkannt, dass Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht ausschließt, er verlange sie aber auch nicht.

Was die Staatsverschuldung angeht, kann ich Ihnen versichern, dass wir in der SPD dieser mitnichten tatenlos zusehen. Die Reduzierung der Neuverschuldung und folglich der Schuldenabbau sind für mich ein sehr wichtiges Anliegen. Der SPD ist es unter Federführung von Bundesminister Steinbrück gelungen, in der Finanzierungsplanung für das Jahr 2011 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Mit dieser Stabilisierung war auch der spätere Schuldenabbau vorgesehen. Jedoch hat die Immobilienkrise in den Vereinigten Staaten und die daraus folgende weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise dieses Vorhaben wieder weiter weg gerückt. Dennoch arbeiten wir daran, durch Konjunkturprogramme unsere Wirtschaft zu stützen und Arbeitsplätze zu erhalten, um nach der Krise gut aufgestellt wieder auf das Ziel des Schuldenabbaus hinzuarbeiten. Des Weiteren haben wir in dieser Legislaturperiode in der Föderalismuskommission, der ich angehöre, die sogenannte Schuldenbremse vereinbart. Ich werde mich auch in Zukunft mit aller Kraft für die Rückführung der Neuverschuldung und den anschließenden Abbau der Staatsverschuldung einsetzen.

Ihre letzte Frage beschäftigte sich mit der Armutsbekämpfung in Deutschland. Die Hauptaufgabe der Politik in Hinblick auf eben jene Armutsbekämpfung ist die Schaffung von positiven Rahmenbedingungen, so dass jeder die Chance auf gute Bildung, einen Arbeitsplatz und einen fairen Lohn hat. Frank-Walter Steinmeier hat mit dem Deutschland-Plan ehrgeizige Ziele aufgestellt. Einige Grundsätze dieses Plans, der auch auf die Bekämpfung der Armut abzielt, sind die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Investition in neue Energien sowie eine erstklassige und gebührenfreie Bildung für alle.

Mit freundlichem Gruß

Klaas Hübner