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Klaas Hübner
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Frage von Volker G. •

Frage an Klaas Hübner von Volker G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hübner, was denn nun, ist unser Grundgesetz unsere Verfassug ? Wieso legt dann das GG hohe Hürden für Änderungen in der Verfassung ? Sind sie nicht auch der Meinung, wie alle Bürger, dass die allg. Gesetze und Steuergesetze etc. pp. mal wieder durchsichtig und überschaubar werden sollten und zwar bald ? Dazu gehört auch eine ordentliche Verfassung vom Volke erstellt wie es die Geschichte verlangt. Starr wird diese dann erst wieder durch Politiker. Das Jahr 2009 wird für viele kein Grund zum feiern. Das sollten sie als unser Abgeordneter aber wissen. Hat das deutsche Volk die Wirtschaftskrise verursacht ? Ich glaube nicht. Wieviel Fam. leben in Deutschland eigentlich an der Armutsgrenze (Art. 3 GG??)? Wieso verweist Art. 144(2) GG noch auf den am 17.07. 1990 aufgehobenen Art. 23 GG ( Geltungsbereich) ? Fehler vom Amt ? Sie sehen, sehr geehrter Herr Hübner, hier ist einiges zu verbessern und das hat nichts mit diskreditieren zu tun. Nehm ich ihnen auch nicht übel. Mit freundlichen Grüßen Volker Götze

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Götze,

sie werden sicher verstehen, dass ich im Rahmen eines solchen Forums nicht alle Themen, die sie ansprechen (Verfassung, Steuergesetze, Transparenz, Wirtschaftskrise, Armut in Deutschland), ausführlich bearbeiten kann.

Sie kritisieren in Ihrer ersten Anfrage, dass das Grundgesetz "hemmungslos" geändert werden kann, verweisen aber jetzt auf die "hohen Hürden" für Grundgesetzänderungen. Und im Grunde seien es sowieso "die Politiker", die aus den Vorgaben des Grundgesetzes starre Gesetze machen. Ich würde mir eine konkrete Fragestellung wünschen, da ich sonst nicht erkennen kann, ob Sie an einer Antwort interessiert sind oder ausschließlich ihre Meinung äußern wollen.

Aber noch mal zur Verfassungsdebatte: die Verfasser des Grundgesetzes wollten mit diesem Namen den provisorischen Status hervorheben. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wandelte sich das ursprüngliche Grundgesetz zur unbestrittenen Verfassung. Ich bedauere es durchaus, dass vor zwanzig Jahren keine hinreichende Debatte über eine "vom Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung", wie sie der Artikel 146 GG ermöglicht, geführt wurde. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass man auch 20 Jahre danach über dieses Thema debattieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB