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Kirsten Lühmann
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Frage von Christoph H. •

Frage an Kirsten Lühmann von Christoph H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrtes Ausschuss Mitglied,
in wenigen Tagen will Verkehrsminister Scheuer eine Änderung des Personenbeförderungsgesetztes auf den Weg bringen.
Ich bin Taxifahrer und diese Änderung bedroht massiv meine finanzielle Existenz. Nordamerikanischen digitalen Fahrtenvermittlern wie Uber etc. soll damit der deutsche Markt geöffnet werden.
Das seit vielen Jahrzehnten erfolgreich operierende Taxigewerbe wird durch die wesentlich günstigeren Fahrpreise dieser Anbieter zweifelsohne unterliegen. Bedenken Sie bitte, daß alle Taxis mit elektronischen Taxametern ausgestattet sind, die nach abgeschlossener Fahrt jeden Fahrpreis und weitere Daten unverzüglich an das zuständige Datenzentrum der Finanzbehörden meldet. Manipulationen sind ausgeschlossen! Mietwagenunternehmen und andere freie mit der Uber App fahrende Privatleute verfügen nicht über diese Kontrolle durch die Behörde.
Der Bundesverkehrsminister eröffnet damit ungeahnte Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung.
Ganz abgesehen von der Tatsache, daß die Plattform Uber, die bis zu 25% für jede Fahrtenvermittlung kassiert, selbstverständlich in Deutschland nicht steuerpflichtig ist. Dieses Multimilliardenschwere Unternehmen reiht sich damit in die die Galerie der weltweit operierenden digitalen Giganten wie: Amazon, Facebook, Google etc. ein, deren Erfolgsmodell ja gerade auf diesen Schlupflöchern in der Gesetzgebung basiert. Wollen Sie das wirklich? Die ehrlichen Steuerzahler schicken Sie ins Abseits oder schlimmer noch in die Insolvenz, während "windigen Glücksrittern der Straße" der rote Teppich ausgerollt wird.
Bitte geben Sie dem Taxigewerbe eine faire Wettbewerbschance, indem Sie gegen die Änderungen im Personenbeförderungsgesetz stimmen.

Mit freundlichen Grüßen
C. H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

Taxis stellen als Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein wichtiges Mobilitätsangebot dar und gehören zur Daseinsvorsorge. Das steht für mich außer Frage.

Die in diesem Jahr anstehende Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wird in einem umfassenden Beteiligungsprozess erfolgen. Neben dem Deutschen Bundestag werden die Bundesländer (der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen), die relevanten Akteure wie öffentliche und private Verkehrsunternehmen bzw. Mobilitätsanbietende, die Taxi- und Mietwagenbranche, die Gewerkschaften, Mobilitätsverbände und viele weitere Beteiligte eingebunden. Es gibt dabei eine Vielzahl an Themen, die hierbei zu diskutieren sind. In diesem Prozess werden wir dann alle Positionen und Argumente sammeln und bewerten. Eine schnelle Gesetzesänderung an der Öffentlichkeit vorbei wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben. Wir setzen uns für ein transparentes Verfahren ein.

Wir werden dabei stets darauf achten, dass der ÖPNV durch eine Gesetzesänderung nicht gefährdet wird. Vielmehr wollen wir den ÖPNV stärken. Die SPD hat sich dazu in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich für ein klares Bekenntnis im Koalitionsvertrag eingesetzt, dort heißt es: "Dabei achten wir darauf, dass ein fairer Ausgleich (level playing field) zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibt. Kommunen müssen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Gute soziale Rahmenbedingungen zum Schutz der Beschäftigten sind für uns dabei zentrale Voraussetzung."

Zur Rückkehrpflicht für Mietwagen: Ich persönlich bewerte eine Aufhebung der Rückkehrpflicht sehr kritisch. Im weiteren Verfahren werden wir uns auch zu diesem Punkt alle Argumente anhören. Eine Aufhebung könnte es aus meiner Sicht nur geben, wenn praxistauglich (und nicht nur auf dem Papier) sichergestellt werden kann, dass damit kein Wettbewerbsnachteil für die Taxibranche entstehen würde. Eine derartige Lösung sehe ich aber derzeit nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann, MdB