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Kirsten Lühmann
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Frage von Manuel N. •

Frage an Kirsten Lühmann von Manuel N. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lühmann

selbst als Partei Mitglied bin ich schwer davon enttäuscht, dass auf Drängen der SPD denParteien eine außerordentliche Erhöhung ihrer Finanzierung aus Steuermitteln erhalten sollen. Es gibt bei den Mitteln eine an die Inflation gekoppelte Erhöhung (§18 (2) PartG).

Wie stehen Sie zu dieser außerordentlichen Erhöhung?

In diesem Zusammenhang findet ich es interessant, dass die maximalen Zuwendungen an die Inflation geknüpft sind, die Steuerfreibeträge allerdings nicht.
Warum werden die Freibeträge nicht mit der Inflation erhöht?

Beste Grüße

M. N.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

herzlichen Dank für Ihre Mail zur Parteienfinanzierung.

Aufgrund des Auftrages, den das Grundgesetz den Parteien zuspricht und aufgrund geänderter Voraussetzungen zu Bewältigung der Aufgabe haben die Parteien der Regierungskoalition gemeinsam die Änderung auf den Weg gebracht.

Es sprechen durchaus einige Argumente für die Erhöhung der Parteienfinanzierung. So sind zum Beispiel die Kommunikationswege, über die die Parteien Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern pflegen, deutlich vielfältiger geworden. Vor allem durch die sozialen Medien haben sich neue Möglichkeiten ergeben, die aber auch einen gewissen Aufwand bedeuten. Die zusätzlichen Mittel sollen also helfen, dass die Parteien künftig noch intensiver ihre Politik erklären und vor allem noch besser auf Anregungen, Hinweise und Ideen reagieren können.

Allerdings bin ich mit dem Prozess und der Geschwindigkeit, die dieser Änderung vorangegangen sind, sehr unzufrieden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, die Parteien würden ihre Position für ihren eigenen Vorteil ausnutzen. Das ist auch hier nicht der Fall. Aber es wäre ratsam gewesen, den Vorschlag ausführlicher und mit einer breiten Öffentlichkeit zu diskutieren. Das wird von uns erwartet und das hätten wir auch in diesem Fall machen müssen.

Der steuerliche Grundfreibetrag in Deutschland ist am sozialhilferechtlich definierten Existenzminimum orientiert, der über verschiedenste Faktoren berechnet wird und regelmäßig von der Bundesregierung beschlossen wird. Die Inflation reicht hier als Richtgröße nicht aus, da im Existenzminimum bestimmte Kostenfaktoren stärker und manche weniger berücksichtigt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann, MdB