Kerstin Tack
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Frage von Karl S. •

Frage an Kerstin Tack von Karl S. bezüglich Soziale Sicherung

Liebe Frau Tack,

ich hoffe,dass Sie trotz der zahlreichen Zuschriften eine erholsame Sommerpause hatten.

Nun ist es endlich so gekommen, dass das Kabinett einen Gesetzentwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetzt vorgelegt und beschlossen hat.
Ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, welche Last von den zahlenden Kindern fällt, wenn das Gesetz tatsächlich zum 01.01.2020 in Kraft tritt.

Schön zu sehen ist auch, die positive Berichterstattung und die breite zu Stimmung.

Das der Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag vor den Millionen, die den Kommunen zusätzlich aufgebürdet werden, warnt, war ja zu erwarten.

Beide sehen ja scheinbar nicht, dass es beim Entwurf um Würde, Lebensqualität und Zufriedenheit – für die zu pflegenden Eltern und die pflegenden Angehörigen geht. Ebenso wenig eine psychische, emotionale und vor allem auch erhebliche finanzielle Belastungen der Angehörigen damit genommen werden soll.

Gerade deswegen verfolge ich diese Debatte noch mit Skepsis, da ja der Bundesrat noch zustimmen muss.

Deswegen würde ich gerne wissen, wie Sie die Zustimmung des Bundesrates (er wird sich wohl am 20.09. in seiner Sitzung mit dem Entwurf beschäftigen) einschätzen?
Geht das Gesetz direkt durch oder muss mit einer Ablehnung bzw. dem Vermittlungsausschuss gerechnet werden?
Würde das Gesetz, wenn es in den Vermittlungsausschuss geht zum 01.01.2020 in Kraft treten?
Welchen Einfluss könnten die oben genannten Verbände haben?
Was ist mit den Kosten? Die Kommunen machen hier gewaltig Stunk. Welche Möglichkeiten für einen Kompromiss würden Sie im Vermittlungsausschuss sehen? Es soll ja schließlich nicht der Bundeshaushalt belastet werden.

Wann werden die Lesungen bzw. die Abstimmung zu dem Gesetz im Bundestag erfolgen?

Welche Auswirkungen auf das Gesetz könnten noch die Wahlen in S.en, Thüringen und Brandenburg haben?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und bedanke mich für die Beantwortung im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
K. S.

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de, die ich gerne beantworte.

Wie Sie mehreren meiner Antworten auf diesem Portal entnehmen können, teile ich die Einschätzung, dass die Heranziehung von Kindern zum Elternunterhalt eine große Belastung darstellt. Nicht nur finanziell sondern häufig auch psychisch. Aus diesem Grund hat die SPD eine Reform der geltenden Gesetzeslage im Koalitionsvertrag durchgesetzt und es freut mich sehr, dass das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz aus dem Bundesarbeitsministerium zugestimmt hat.

Damit beginnen jetzt die parlamentarischen Beratungen, die wir noch in diesem Jahr abschließen wollen. Die Erleichterungen beim Elternunterhalt könnten dann zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Die 1. Lesung des Gesetzes wird am 27. September stattfinden. Die 2./3. (und damit abschließende) Lesung ist für den 7. oder 8. November 2019 geplant. Die abschließende Beratung im Bundesrat könnte dann am 29. November 2019 stattfinden.

Ihre konkreten Nachfragen zu den Erfolgsaussichten kann ich nicht endgültig beantworten. Grundsätzlich ist es immer möglich, dass im Gesetzgebungsverfahren Änderungen am vorgelegten Entwurf beschlossen werden. Ich bin aber davon überzeugt, dass der Entwurf im Deutschen Bundestag eine breite Zustimmung erhält. Die vorgesehene 100.000 Euro-Regelung findet sich ja auch im Koalitionsvertrag.

Wie genau sich die Länder im Bundesrat verhalten, ist offen. Das Ziel des Gesetzes wird aber von einer breiten Mehrheit geteilt. Allerdings bezweifeln die Kommunen die im Entwurf veranschlagten Kosten. Dies wird sicher Gegenstand von intensiven Beratungen werden. Ob am Ende der Vermittlungsausschuss angerufen wird und welche Auswirkungen das für das Inkrafttreten des Gesetzes haben könnte, kann ich Ihnen seriös nicht beantworten.

Ich gehe aber insgesamt von einem erfolgreichen Gesetzesverfahren aus. Auch die Vertreter der Länder und der Kommunen haben ja mitbekommen, wie groß das Interesse an dieser Reform ist.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack