Kerstin Tack
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Frage von Kristina P. •

Frage an Kerstin Tack von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Tack,

Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordnete und Parteifreundin der amtierenden Bundesfrauenministerin Frau Dr. Franziska Giffey, sowie der amtierenden Bundesjustizministerin, Frau Christine Lambrecht, sind Femizide.

Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018/19 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).

Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.

Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.

Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.

Die Bundesregierung Deutschland hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.

Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:

Wie ist es zu erklären, dass beide Ministerinnen die kontinuierlich steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?

Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?

Wie ist die Verletzung der nationalen Gesetzgebung, aus der sich der jeweils eigene Arbeitsauftrag der Ministerinnen ableitet, sowie die der internationalen Verträge, zu deren Einhaltung sich die BRD verpflichtet hat, zu rechtfertigen?

MfG
Kristina Wolff

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Professor Dr. Wolff,

vielen Dank für Ihre Frage. Auch für mich ist die Gewalt gegen Frauen absolut nicht hinnehmbar.

Die von Ihnen genannten und von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey bereits im November 2018 veröffentlichen Zahlen, die das Bundeskriminalamt zur Partnerschaftsgewalt erhoben hat, sind auch für mich erschreckend.

Meine Kolleginnen aus den Ministerien und auch wir Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben bereits viele Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten beschlossen und auch weiteren Ausbau geplant (z.B. Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen", finanzielle Förderung Frauenhäuser und Beratungsstellen, Verschärfung des Sexualstrafrechtes, Verfolgung und Bestrafung von Stalking).

Auch wurde im November 2018 von der Familienministerin ein runder Tisch von Bund, Ländern und Kommunen zum Thema Gewalt gegen Frauen einberufen, um konkrete Maßnahmen vor Ort zur Gewaltprävention und Hilfe in Not umsetzen zu können. Ich gehe davon aus, dass dazu bald erste Ergebnisse vorliegen.

Für die im September 2019 anstehenden Haushaltsberatungen sollen auf Vorschlag der Bundesregierung in den kommenden drei Jahren pro Jahr mindestens 30 Millionen Euro zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen bereitstehen. Ob die Summe noch aufgestockt werden kann, werden die parlamentarischen Beratungen dazu ergeben.

Billigend hingenommen wird Gewalt gegen Frauen insofern von der Bundesregierung keinesfalls, und ich teile Ihre Kritik an meinen Kolleginnen aus den genannten Ministerien nicht.

Persönlich bin ich in meinem Wahlkreis in regelmäßigem Austausch mit Vereinen und Verbänden, die sich für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, einsetzen und unterstütze deren Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Tack