Kerstin Tack
Kerstin Tack
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Kerstin Tack zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Bernd S. •

Frage an Kerstin Tack von Bernd S. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Frau Tack,

der Presse ist zu entnehmen, dass ein weiteres Mal die "Mütterrente" angehoben wird.

Ist es auch diesmal so, dass die bedürftigsten der Mütter, also diejenigen die auf ergänzende Grundsicherung angewiesen sind, auf die Erhöhung verzichten müssen, indem die Mehreinnahme mit der Grundsicherung verrechnet wird? Und wenn ja, gibt es Erkenntnisse darüber in welchem Maße die Rentenkasse zu Gunsten der Sozialhilfe belastet wird?

MfG

B. S.

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

ja, die Mütterrente wird auf die Grundsicherung angerechnet - denn bis auf sehr wenige Ausnahmen, wie z.B. Schmerzensgeld, ist eigenes Einkommen immer anzurechnen.
Das System der sozialen Grundsicherung gibt es inzwischen seit 2004. Es ist für die Menschen gemacht, die sich nicht aus eigenen wirtschaftlichen Mitteln helfen können bzw. deren Einkommen das sozio-kulturelle Existenzminimum unterschreitet. Hier entscheidet allein die Bedürftigkeit über eine Leistung, die komplett aus Steuermitteln finanziert wird. Es ist eine reine Sozialleistung deren einzige Voraussetzung die Bedürftigkeit ist. Daher gibt es hier Einkommensgrenzen und Anrechnungsvorschriften, die für alle Bedürftigen in diesem System gelten. Dies war in Deutschland schon immer so – basierend auf der früheren Sozialhilfe.
Es kann also nicht die Rede davon sein, dass bedürftigen Müttern etwas vorenthalten oder gar weggenommen wird.
Was Ihre Frage nach dem Verhältnis von Rentenkasse und Grundsicherung anbelangt, so erfasst die amtliche Sozialhilfestatistik bei den Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII eine Vielzahl anrechenbarer Einkommen, u.a. auch Altersrenten, allerdings ohne weitere Aufgliederung. Ebenso gibt es auch nur einen Rentenzahlbetrag ohne weitere Aufgliederung. Insofern liegen leider keine belastbaren Daten vor, wie viele Menschen, die bei ihrer Altersrente einen Zuschlag an Kindererziehungszeiten ("Mütterrente") erhalten haben, diesen auf die Grundsicherung im Alter angerechnet bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Tack