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Kerstin Schnapp
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Frage von Peter D. •

Frage an Kerstin Schnapp von Peter D. bezüglich Verkehr

Hallo

in der StVO gibt es den Par. 1, dort heißt es mal:

Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr hat sich so zu verhalten .......... daß kein Anderer den Umständen entsprechend unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Dazu zum Thema Verkehrslärm: die Industrie baut heute Fahrzeuge wie PKW,Motorrad,Mofa, die sehr leise sind und nicht als Lärmbelästigung empfunden werden. Jetzt läßt aber der Gesetzgeber zu, daß diese Fahrzeuge durch Zubehör wie Sportauspuff oder ähnliches extrem laut gemacht werden können.
Die Folge ist, daß ein einzelner Autofahrer nachts einen ganze Straße aus dem Schlaf reissen kann, daß tagsüber eine erheblich größere Lärmbelästigung als notwendig erfolgt. Das geschieht pausenlos.

Die Polizei ist machtlos, weil es dann entgegen dem o.g. §1 StVO noch gesetzliche Vorgaben für die zulässige Lautstärke von Fahrzeugen gibt, die weit über der von Neufahrzeugen liegen. Das sind 2 Regeln, die sich widersprechen.

Ich würde mir wünschen, daß es gesetzlich festgelegt wird, daß Fahrzeuge gegenüber dem Fabrikzustand nicht verändert werden dürfen und zwar in keinster Weise und daß der Par. 1 StVO nicht ein Gummiparagraph bleibt.

Außerdem sollen die Lärmkontrollen durch die Polizei wesentlich häufiger durchgeführt werden, etwa so wie Geschwindigkeitskontrollen.

Wie stehen Sie zu dem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Denz

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr D..

laut einer Studie des Umweltbundesamtes steht an erster Stelle der Quellen von Belästigung von Verkehrslärm der Straßenverkehr, gefolgt von Fluglärm. Zu viel Lärm führt zu körperlichen Stressreaktionen und somit zu mehr Stresshormonen. Der Einfluss auf das autonome Nervensystem und das hormonelle System hat zur Folge, dass sich Blutdruck, Herzfrequenz und anderen Kreislauffaktoren verändern. Die langfristigen Folgen von erhöhter Lärmbelastung sind Gehörschäden, stärkere biologische Risikofaktoren wie höhere Blutfette, Blutzucker und Veränderung der Gerinnungsfaktoren, hinzukommen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie Arterienverkalkung, Bluthochdruck bis zum Herzinfarkt. Wenn es beim Schutz vor Verkehrslärm konkret wird, hat die Bundesregierung nicht einmal ihren wenig ambitionierten Koalitionsvertrag abgearbeitet. Die Belastung der Bürgerinnen und Bürger hat in den vergangenen Jahren daher kaum abgenommen. Im Gegenteil, Verkehrsminister Dobrindt hat das Problem mit dem Bundesverkehrswegeplan zusätzlich verschärft: Wer weiterhin den Neubau über den Erhalt von Straßen und Brücken setzt, wird die Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Verkehrslärm noch weiter verstärken. Auch das Fluglärmschutzgesetz reicht nicht aus, um die Bevölkerung wirksam zu schützen. Es ist ein reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz ohne jegliche Elemente einer aktiven Lärmschutzpolitik. Maßnahmen zur Vermeidung von Fluglärm und verbindliche Lärmobergrenzen fehlen völlig. Dies wird auch vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung in dem Sondergutachten „Fluglärm reduzieren – Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ kritisiert. Der passive Lärmschutz ist aus meiner Sich jedoch nur das letzte Mittel der Wahl, am besten ist es noch immer, den Lärm direkt an der Quelle - also an Fahr- und Flugzeugen direkt - abzustellen. Wir Grüne wollen daher Vorfahrt für aktiven Lärmschutz.

Der Schutz vor Lärm bei der Planung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan muss stärker berücksichtigt werden. Zu diesem Vorrangkriterium gehört auch, die Folgen von Verkehrsprojekten für landwirtschaftlich, kulturell und zur Erholung genutzte Flächen zu berücksichtigen. Der bestandsnahe und schnell umsetzbare Ausbau muss dabei Vorrang vor Neubau haben. Kommunen benötigen einen größeren Ermessens- und Entscheidungsspielraum, um Geschwindigkeiten anzupassen. Außerdem brauchen wir Fahrzeuge, die weniger Lärm verursachen. Die Geräuschgrenzwerte für Pkw müssen weiter abgesenkt werden, das wäre aus meiner Sicht, der richtige gesetzgeberische Schritt um vom Verkehrslärm zu entlasten . Parallel ist Elektromobilität ist nicht nur der zentrale Weg, um Mobilität zu erhalten, die Luftqualität zu verbessern und das Klima zu schützen, sondern senkt auch erheblich die Lärmbelastung. Dass die Einhaltung von Gesetzten natürlich auch kontrolliert werden muss, versteht sich für mich selbstredend.

Mit besten Grüßen

Kerstin Schnapp