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Kerstin Müller
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Frank B. •

Frage an Kerstin Müller von Frank B. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Müller,
wann finden die Grünen wieder Themen, die sich mit den Grünen vereinbaren lassen?
In Hamburg wurde ein Kohlekraftwerk mit Hilfe der Bündnisgrünen zugelassen. In NRW werden die Bürger von einer Leitung mit giftigem Gas (Kohlenmonoxyd) beglückt, weil auch die Grünen im Landtag dafür gestimmt haben.

Heute möchte ich Sie zum Thema Tierschutz etwas fragen und hoffe dass die Grünen wenigstens noch etwas für Tiere übrig haben.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahre 2006 das Schächten – mit Rücksicht auf die Religionsfreiheit – unter strengen Auflagen erlaubt. http://www.youtube.com/watch?v=T4XMOYnEQ7U

Nun befürchtet man, weil die Zahl der zu schächtenden Tiere reglementiert wurde, dass das Schächten in die Illegalität verschoben wird. Wie das aussieht kann man auf diesem Bild gut erkennen http://newnigerianpolitics.com/Egyptjuju.jpg Um Ihnen aber das Thema noch anschaulicher vermitteln zu können, habe ich Ihnen folgendes Video rausgesucht http://www.youtube.com/watch?v=9eIvBDb19Sg&eurl=http://kairoblog.wordpress.com/2007/12/20/vorsicht-blutig/
Für das jährliche Opferfest ( http://de.wikipedia.org/wiki/Islamisches_Opferfest ) der Muslime – zum Gedenken an Abraham und die Opferung seines Sohnes an Allah - werden hier in Deutschland hunderttausende Schafe und Rinder geschächtet.
Ich bin ausgebildeter Fleischergeselle (dort nicht mehr tätig) und würde solche Schlachtmethoden nicht durchführen. Das habe ich auch vor Jahren Moslemischen Mitbürgern mitgeteilt, die mich um die „Schächtung daheim“ gebeten hatten!

Frau Müller, warum unternehmen die Grünen nichts gegen diese Form der Tierquälerei? Ist Ihnen das schlichtweg egal?
Sind Sie persönlich für ein Verbot, oder für die Ausweitung des Schächtens? Hier eine Bitte um Stellungnahme. Für oder gegen?

Für eine ausführliche Antwort werde ich Ihnen dankbar sein
Mit freundlichen Grüßen
Frank Borgmann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Borgmann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Schächten und Ihre Aufforderung, sich für den Schutz der Tiere und gegen betäubungsloses Schlachten einzusetzen.

Ich kann Ihnen versichern, dass sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon seit vielen Jahren für ein Verbot des Schächtens einsetzen. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung kann und darf nicht das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz aushebeln.

Daher unterstützen wir den Gesetzesentwurf des Bundesrates (Drs. 424/07), der fordert, in Artikel 4a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen daran zu knüpfen, dass "vor, wärend und nach dem Schächtschnitt bei dem Tier im Vergleich zu dem Schlachten mit der vorgeschriebenen vorherigen Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten". Der Gesetzentwurf liegt seit langem im zuständigen Agrarausschuss des Bundestages "auf Eis" - wir haben deshalb einen Zwischenbericht der Bundesregierung zum Beratungsstand des Gesetzentwurfs angefordert.

Aus unserer Sicht ist die Elektrokurzzeitbetäubung ein tragfähiger Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz. Sie ist mit den rituellen Vorschriften des Schächtens durchaus vereinbar, da sie das für die Schächtung charakteristische Ausbluten ermöglicht, aber den durch die Betäubung bewusstlosen Tieren Leiden und Schmerzen erspart.

Es muss das Ziel der gesamten Gesellschaft und aller Religionsgemeinschaften sein, mehr für den Schutz der Tiere zu tun. Die im Tierschutzgesetz genannte Verpflichtung, Tiere vor vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu schützen, betrifft uns alle.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Müller