Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Bianca S. •

Frage an Kerstin Griese von Bianca S. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Frau Griese,

heute ist die geplante Entlastung von Angehörigen erstmals im Bundesrat besprochen wurden, auch hier wird diese grundsätzlich begrüßt, jedoch die Finanzierung bemängelt.

Wird es von Seiten des Bundes ein Hilfestellung für die Kommunen geben?

Ein Scheitern des Gesetzes aufgrund der Unklarheiten bei der Finanzierung sehe ich nicht begründet. Liege ich mit meiner Annahme richtig?

Mit freundlichen Grüßen

B. S.

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

viele Kinder pflegebedürftiger Eltern befürchten, dass sie für den Unterhalt ihrer Eltern zahlen müssen, wenn diese Pflegeleistungen vom Sozialamt erhalten. Dies habe ich heute in einer Rede im Bundesrat gesagt. Bislang war diese Angst tatsächlich nicht unbegründet. Denn wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht reicht, um die oft hohen Kosten des Pflegebedarfs zu decken, übernimmt das Sozialamt die ausstehenden Pflegekosten. Das Sozialamt konnte sich dann das Geld von den Kindern zurückholen. Dies wird mit dem neuen Gesetz erst dann geschehen, wenn deren Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.

Die Befürchtung des Städtetages, dass die Kosten durch die Einführung der 100.000-Euro-Grenze für die Länder und Kommunen bis zu einer Milliarde Euro betragen könnten, halte ich für viel zu hoch gegriffen. Tatsächlich gibt es eine Kostenbelastung von insgesamt 300 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um eine großzügige Schätzung, die einen Sicherheitszuschlag von 80 Millionen Euro beinhaltet. Außerdem stehen der Kostenbelastung der Länder und Städte auch Entlastungen durch den Bund gegenüber, beispielsweise aus den beiden Pflegestärkungsgesetzen. Und der Bund übernimmt weitere Kosten, wie zum Beispiel für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung und für die Grundsicherung junger Erwachsener im Eingangsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Somit trifft zwar zu, dass keine unmittelbare Kompensation der Kosten von rund 300 Millionen Euro durch den Bund vorgesehen ist. Allerdings werden diese teilweise mittelbar kompensiert. Da wir uns mit dem Gesetzesvorhaben einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe widmen, die sowohl den Bund und die Länder betrifft, sind wir gemeinsam in der Verantwortung. Daher sollten wir auch gemeinsam die aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz resultierenden finanziellen Folgen tragen.

Die SPD jedenfalls will dieses Gesetz nicht scheitern lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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