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Kersten Steinke
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Kersten Steinke von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Steinke,
Sie sind m.W. Vorsitzende des Petitionsauschusses.
Der Jurist Dr. Edgar Franke, MdB, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, kann uns nicht sagen, wer genau die Stellungnahme(n?) der Regierung zu der Frage abgegeben hat, ob die videografische Dokumentation von psychologischen bzw. psyhchiatrischen Begutachtungen- jedenfalls auf Wunsch der Betrroffenen - gesetzlich verpflichtend eingeführt werden sollte (vgl. u.a. Pet. 4-18-07-3100-011282, 4-1 8-07-31 00-01 7358, Link 1).
Er weiß auch nicht, ob Humanwissenschaftler mit der Ausarbeitung befaßt waren. Gegen die Veröffentlichung der Regierugsstellungnahme(n) jedenfalls spreche aus juristischer, humanwissenschaftlicher Sicht und unter Gesundheitsaspekten nichts (ebenda).
Auf anderem Wege hatte ich Sie bereits im Sommer darum gebeten, mir die Ihnen offenbar einleuchtende(n) Stellungnahme(n) der Regierung zugänglich zu machen (2).
MdB Dr. Gysi hat Sie in der Sache angeblich auch schon angesprochen (3).

Haben Sie nun vor, die Angelegenheit irgendwann für uns noch transparent zu machen bzw. Ihr "Herrschaftswissen" als Ausschußvorsitzende mit uns zu teilen oder - aus welchem Grund- nicht?

Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_edgar_franke-778-78106--f445997.html#q445997
2) vgl. öffentliche E- Post vom 1. Juli: http://www.wilfriedmeissner.de/schreiben-an-politiker/frau-kersten-steinke-mdb-wegen-pet-4-18-07-3100-011282-begutachtungs-transparenz-in-psychologie-und-psychiatrie.html
3) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-778-78153--f445753.html#q445753

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Herr Meißner,

den Vorwurf des Herrschaftswissen möchte ich hiermit zurückweisen. Sie hatten bereits am 23. Juli 2015 Antwort erhalten, dass kein Akteneinsichtsrecht in parlamentarische Akten vorgesehen ist. Das gilt auch für schriftliche oder Mail-Anfragen. Des Weiteren werden ebenfalls aus Datenschutzgründen auf gar keinen Fall Informationen zu Petitionen von anderen Petenten preisgegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke