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Katrin Staffler
CSU
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Frage von Rudolf P. •

Frage an Katrin Staffler von Rudolf P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Staffler,

bei der Bundestagswahl sollte man wählen gehen, so wurde es uns als Wähler mannigfach suggeriert: "Wer nicht wählt, darf nicht meckern."

Aber - angesichts der Lobby-Verbände, Firmen, Organisationen, multinationalen Verbände - frage ich mich, welchen Einfluss habe ich - als einzelne Stimme - auf Entscheidungen im Bundestag. Mir drängt sich der Verdacht auf, und ich bin mittlerweile sicher, dass meine Stimme, angesichts des Lobbyismus, ... und weiterer Fragen, die ich unten aufgeführt habe, nichts, aber auch gar nichts mehr zählt.

Auf folgende Fragen möchte ich deshalb von Ihnen Antworten bekommen:

- Welche Lobbyisten nehmen Einfluß auf welche Abgeordneten (natürlich auch auf Ihre Entscheidungen)?
- Wieviel verdienen Sie als Abgeordnete (incl. Nebeneinkünften)?
- Wieviel Zusatzeinkommen beziehen Abgeordnete (a priori natürlich Sie) von Firmen, Organisationen, Lobbyisten ...
- Welches Einkommen müssen Abgeordnete versteuern / auch aus Nebeneinkünften?
- Wie hoch sind Ihre sogenannten Aufwandsentschädigunen? Müssen Sie diese versteuern?
- Wie sieht das Kranken- / Rentenversicherungswesen der Abgeordneten aus? Tragen diese - angesichts der mehr als angespannten Situation in der Sozial- und Rentenversicherung - zur Allgemeinheit bei?

Und ... finden Sie es gerecht, dass manche Rentner - auch in Ihrem Landkreis FFB (der gleichwohl - im Bundesvergleich - als vermögend gilt) -, nicht mehr von Ihrer Rente leben können? Wenn ja, dann möchte ich gerne Ihre Argumente hören (bitte keine nichtssagenden Politikerfloskeln sondern Fakten)!
Falls Sie das jetzige Rentennivau nicht gerecht empfinden, wäre es freundlich zu erfahren, wie Sie dazu beitragen möchten, das Rentenniveau zu steigern, sodass sehr lange Beitragszahler "in Würde leben" können.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

R. P.
Gröbenzell

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Probst,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27.11.2017 und Ihre Fragen, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet, also dem, was er für richtig oder falsch hält. Das Herantragen von Interessen an Abgeordnete – in ihren Wahlkreisen wie am Sitz des Bundestages, durch Bürgerinnen und Bürger wie durch Firmen oder Verbände – gehört allerdings zu unserer parlamentarischen Demokratie. Parlamentarische Entscheidungen, in denen es um diese Interessen geht, sind nachvollziehbar. Dafür sorgt die Vielfalt der Beteiligten an den politischen Entscheidungsprozessen: Fraktionen und Koalitionen, Plenum und Fachausschüsse, öffentliche Anhörungen, Beiräte, Sachverständige sowie unterschiedlichste – auch gegensätzliche – Interessenvertreter (wie z.B. Umweltorganisationen oder Bauernverbände) bis hin zum Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss. Sie verhindern die Durchsetzung einseitiger Interessen zu Lasten des Gemeinwohls.

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben, die ihnen ihre Unabhängigkeit sichert. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zugeteilt wird. Diese Grundsätze setzt das Abgeordnetengesetz um. Die monatliche Abgeordnetenentschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst und beträgt aktuell 9.541,74 Euro. Grundlage dafür ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen und ihre Entschädigung ist einkommensteuerpflichtig. Zur Entschädigung kommt jedoch eine steuerfreie Aufwandspauschale für die so genannte Amtsausstattung hinzu. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.318,38 Euro monatlich. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial. Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkte der Tätigkeit eines Abgeordneten steht und Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat zulässig sind. Diese Tätigkeiten und Einkünfte sind allerdings anzuzeigen und zu veröffentlichen. Alle Angaben zu meinen Einkünften sind daher auf der Webseite des Bundestages zu finden.

Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Die meisten entscheiden sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Bundestagsabgeordnete zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung und erhalten im Gegenzug auch keine Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen. Sie erwerben allerdings pensionsähnliche Ansprüche und sind daher wie Beamte gestellt.

Zu Ihrer letzten Frage zum Thema Rente: Aktuell sind in Deutschland rund 536.000 Menschen im Alter auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Die Grundsicherungsquote der Altersgruppe 65 Jahre und älter liegt bei 3,2 Prozent und ist damit deutlich geringer als in der Gesamtbevölkerung (2015: 9,7 Prozent). Zwar wird das Risiko von Altersarmut langfristig weiter ansteigen, aber deutlich geringer als immer wieder behauptet wird. Vor allem sind kleine Renten nicht gleichbedeutend mit Armut im Alter. So bezogen im Jahr 2014 von allen Beziehern einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von weniger als 600 Euro pro Monat nur rund 6 Prozent Leistungen der Grundsicherung im Alter, weil andere Einkünfte vorliegen oder der Ehepartner über eine ausreichende Rente oder anderes Einkommen verfügt.

Ich bin der Meinung, dass die beste Rentenpolitik eine gute Arbeitsmarktpolitik ist. Denn Altersarmut lässt sich am sinnvollsten präventiv bekämpfen: Durch sichere und angemessen bezahlte Beschäftigung während der Erwerbsphase. Aktuell sind weniger als 2,5 Millionen Menschen arbeitslos. Mit über 32 Millionen liegt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf Rekordniveau. Altersarmut sollte – wenn sie denn eingetreten ist – am besten zielgenau bekämpft werden. Wir wollen deshalb an den Ursachen von Altersarmut ansetzen und die soziale Situation u.a. für erwerbsgeminderte Menschen, für Selbständige ohne Absicherung im Alter und für Langzeitarbeitslose verbessern. Dabei streben wir einen gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner an und wollen zu diesem Zweck eine Rentenkommission einsetzen, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll.

Mit besten Grüßen

Katrin Staffler

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