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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hartmut W. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Hartmut W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Göring-Eckhardt,

ich habe eine Frage zum generellen Umgang der grünen Bundestagsabgeordneten mit Fragen zu ihrem Flugverhalten.

Ihre Fraktionskollegin Frau Tabea Rößner wurde von einer Schülerin auf abgeordnetenwatch.de gefragt, wie oft sie von Mainz nach Berlin fliegt. Eine Antwort hierauf blieb Frau Rößner leider mit dem lapidaren Hinweis darauf schuldig, dass sie hierüber keine Liste führe. Selbst eine ungefähre Schätzung sei ihr diesbezüglich nicht möglich. An anderer Stelle schreibt Frau Rößner jedoch selbst, dass ihr die Kosten ihrer Flüge vom Bundestag erstattet werden und sie für jeden Flug eine Kompensationszahlung für die CO2-Emmission leistet.

Sie sind selbst Bundestagsabgeordnete und zudem Fraktionsvorsitzende. Daher frage ich Sie: Könnte Frau Rößner die Anzahl ihrer Flüge dann also nicht ohne weiteres aus ihren Abrechnungen gegenüber dem Bundestag und den entsprechenden Erstattungsvorgängen sowie den CO2-Kompensationsvorgängen ersehen? Könnte Frau Rößner dies zudem nicht unschwer anhand ihrer Flugbuchungsvorgänge ermitteln?

Wie stehen sie als Kollegin und auch als Fraktionsvorsitzende zu einem solchen Umgang mit Bürgerfragen und dem daraus ersichtlichen problematischen Verhältnis zu Transparenz und Informationsfreiheit? Können Sie dies gutheißen? Ist ein solches Verhalten gar Usus in der Fraktion? Wie halten Sie es diesbezüglich selbst?

Und was sagt es uns über Frau Rößners Kosten-, Lärm- und Klimaschutzbewusstsein, dass sie offenbar keinerlei (nicht mal einen ungefähren!) Überblick über die Anzahl ihrer - immerhin vom Steuerzahler zusätzlich zur BahnCard 100 finanzierten - Flüge haben will? Würden Sie als Fragestellerin anderen sowas durchgehen lassen? Warum steht Frau Rößner nicht einfach offen und ehrlich zur Zahl Ihrer Flüge? Sie hat doch sogar Gründe genannt, warum sie manchmal fliegen muss.

Hilft dies den Grünen dabei, als glaubwürdig und authentisch wahrgenommen zu werden?

Mit freundlichen Grüßen
H. W.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Winkler,

vielen Dank für die Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz genießen die Abgeordneten ein freies Mandat. Die Abgeordneten sind nicht an Weisungen gebunden und bei der Entscheidungsfindung nur ihrem Gewissen verpflichtet. Es ist also weder Aufgabe der Fraktionsvorsitzenden, das Reiseverhalten von Abgeordneten noch deren Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern zu kontrollieren.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb weder das Reiseverhalten von Frau Rößner noch ihre Antwort beantworten noch können, noch uns eine solche Antwort zusteht. Wir sind sicher: Wenn der ursprünglichen Fragestellerin die Antwort von Frau Rößner nicht ausreichend erscheint, wird sie diesbezüglich nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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