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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Kerstin S. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Kerstin S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Göring - Eckardt,
ich gehöre zu den ca 50000 Thüringer Opfern, vor allem Frauen, die unter dem von Ihnen mit der SPD Beschlossene Hartz IV Regelung aus dem Jahr 2004.
Hatten wir bis 2004 Arbeitslosenhilfe in Anspruch nehmen können und so unabhängig vom Partner leben können ist dies seit 5 Jahren nicht möglich.
Dies hat aus meinem Fokus heraus nichts mit Gleichberechtigung, Feminismus und Unabhängigkeit der Frau zu tun.
Wie stehen sie heute zu diesem Unsozialem Gesetz, der Armut erst , vor allem Kinderarmut, installiert hat?
MfG
Kerstin

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Schenke,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin der Auffassung, dass das Sozialgesetzbuch II, in dem das Arbeitslosengeld II geregelt ist und das umgangssprachlich oft als Hartz IV bezeichnet wird, insgesamt reformbedürftig ist und überarbeitet werden muss. Bündnis 90/Die Grünen haben hierfür das Konzept der Grünen Grundsicherung entwickelt. Die Grüne Grundsicherung umfasst Teilhabegarantien und Existenzsicherung. Sie besteht gleichberechtigt aus materieller Absicherung und dem Zugang zu fördernden und befähigenden Institutionen und Instrumenten. Beides muss klar festgelegt sein, auf beides muss es einen verbindlichen Rechtsanspruch geben. Ein Element der Grünen Grundsicherung ist die Festsetzung der Regelleistung in einer Höhe, die das sozio-kulturelle Existenzminimum garantiert und die Autonomie derjenigen schützt, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.

Wir treten dafür ein, die Sätze für das Arbeitslosengeld II neu zu berechnen und an das gestiegene Preisniveau anzupassen. Für einen alleinstehenden Erwachsenen sollte die Regelleistung in Zukunft 420 Euro statt aktuell 359 Euro betragen.

Bündnis 90/Die Grünen haben im Deutschen Bundestag wiederholt deutlich gemacht, dass das ALG II so ausgestaltet werden muss, dass es dem sozialstaatlichen Gebot der Deckung des Existenzminimums für alle Menschen Rechnung trägt. Die große Koalition ist dagegen in den Jahren 2006 und 2007 zu dem Schluss gekommen, dass eine Anhebung der Regelleistung aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten nicht erforderlich sei. Auch in den Jahren 2008 und 2009 wurde lediglich eine minimale Erhöhung infolge der Veränderung des Rentenwerts vorgenommen, so dass die Regelleistung im SGB II jetzt 359 € beträgt. Wir sind der Auffassung, dass dies nicht den tatsächlichen Erfordernissen entspricht und den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht gerecht wird.

Der Bedarf von Kindern und Jugendlichen muss ebenfalls eigenständig ermittelt und angehoben werden. Selbst die Richter am Bundessozialgericht haben das angemahnt. Der besondere, entwicklungsbedingte Bedarf von Kindern wird durch die derzeitige Ausgestaltung der Regelsätze nach dem SGB II und SGB XII nicht abgedeckt. Anstatt die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen alters- und bedarfsspezifisch zu erheben, werden die Regelsätze für Kinder pauschal aus dem Eckregelsatz eines erwachsenen, allein stehenden Haushaltsvorstandes abgeleitet. Dadurch ist der Kindersatz im Ergebnis eine realitätsferne Größe. Für gesunde Ernährung, den Besuch im Museum und passende Kleidung reicht die jetzige Höhe – auch nach der behutsamen Anhebung für 7- bis 14-Jährige – nicht aus.

Unabhängig von einer Veränderung der Grundlagen der Regelsatzberechnung müssen für Kinder und Jugendliche aktuelle Hilfebedarfe durch kurzfristige Einzelmaßnahmen gesichert werden. Als kurzfristige Maßnahmen soll den SGB-II- und SGB-XII-Kostenträgern die Gewährung von Sachleistungen, die der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dienen, ermöglicht werden. Sofern die Bundesländer eine Erstattung nicht vorsehen, gehören dazu insbesondere Mahlzeiten im Rahmen der Ganztagsbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen, die Inanspruchnahme von kommunalen Sportangeboten, Musikschulen und Bibliotheken sowie Kosten für die Schülerbeförderung in begründeten Fällen.

Die Existenzsicherung in der Grünen Grundsicherung muss langfristig auch vollständig individualisiert und unabhängig vom jeweiligen Einkommen des Partners gewährt werden. Dieser Prozess muss von der Individualisierung anderer Systeme wie der Einkommensteuer sowie der Kranken- und Rentenversicherung begleitet werden.

Zusätzlich wollen wir die Renteneinzahlungen für Langzeitarbeitslose in einem ersten Schritt wieder auf das frühere Niveau anheben und im nächsten Schritt an den Satz der ALG I Beziehenden angleichen, sodass auch in diesen Zeiten nennenswerte Rentenansprüche erworben werden. Zudem muss für Langzeitarbeitslose ein erheblich höheres Schonvermögen für Altersvorsorgeaufwendungen gelten. Die Ersparnisse auf dem grünen Altersvorsorgekonto sollen von der Anrechnung auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen freigestellt sein.

Ein weiteres zentrales Element der gründen Grundsicherung ist die Stärkung der Rechte der Hilfebedürftigen und ihrer Angehörigen. Die schematische Fallbearbeitung mittels EDV-Masken muss einem qualifizierten, individuellen und umfassenden Fallmanagement weichen. Die große Koalition aus SPD und CDU/CSU hat die Sanktionen deutlich verschärft und das Fordern zulasten des Förderns in den Vordergrund gestellt. Sowohl Scheinangebote zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft als auch Sanktionsandrohungen und -automatismen darf es in Zukunft nicht mehr geben. Wir wollen weg von der Unkultur des Misstrauens und des Sanktionierens. Dafür müssen Hilfebedürftige und ihre Angehörigen in ihren Rechten gestärkt werden.

Die Hilfebedürftigen müssen zukünftig das Recht haben, zwischen Maßnahmen zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Auf dieses Recht müssen sie im Erstgespräch hingewiesen werden. Eigene Vorschläge müssen Priorität in der Hilfeplanung haben. Die Ausübung von bürgerschaftlichem Engagement muss anerkannt werden.

In Zukunft sollen Hilfebedürftige die Möglichkeit haben, den persönlichen Ansprechpartner auf ihren Wunsch einmalig zu wechseln. Bei allen Trägern des SGB II sollen unabhängige Ombudsstellen eingerichtet und finanziell abgesichert werden, um in Konfliktfällen zu vermitteln. Dadurch können unterschiedliche Auffassungen und Vorstellungen in einem frühen Stadium bearbeitet und gelöst werden. Die stetig steigende Anzahl von Gerichtsverfahren kann dadurch wieder deutlich sinken.

Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, darf nicht durch Sanktionen angetastet werden. Wird Fähigkeiten, Wünschen und Vorschlägen der Einzelnen nicht Rechnung getragen und besteht keine Wahl zwischen verschiedenen Förderangeboten, dürfen keine Sanktionen verhängt werden (Sanktionsmoratorium). Widerspruch gegen die Verhängung einer Sanktion muss in Zukunft aufschiebende Wirkung haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort einen Einblick in unsere Position und unsere Reformvorstellungen zum Arbeitslosengeld II geben und unsere Ideen zur Grünen Grundsicherung umreißen.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Göring-Eckardt

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