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Katrin Altpeter
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Frage von Beate Z. •

Frage an Katrin Altpeter von Beate Z. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Altpeter,

Herr Müntefering machte im Jahre 2006 schon einmal auf die Problematik der unter-oder unbezahlten Praktika aufmerksam. Nun betrifft es unseren Sohn (30 Jahre)Studium erfolgreich abgeschlossen, Praktika, Vollzeitjob,jeden Tag 100km nach Stuttgart und monatl.abgespeist mit 400,--€!!. Arbeitgeber lehnt Bezahlung des Mindestlohn ab-zu teuer!!.Ganz davon zu schweigen, dass es sich hier um eine billige Arbeitskraft handelt(dazu braucht es kein Studium),hat er wenig Möglichkeit, sich nach seinem Abschluss weiterzubilden, da ihm die Einblicke und Möglichkeiten nicht gewährt werden.(Aufgabenbereich wurde beim Vorstellungsgespräch festgelegt)Der Kopf sagt: Mach das nicht, aber der Verstand sagt: Nimm an, zu Hause sitzen bringt dich auch nicht weiter!!
Herr Müntefering prangerte den Missbrauch von Absolventen im Bundestag an. Wenn Unternehmen Berufsanfänger nach dem Studium dazu benutzen, eine Vollzeitarbeit verrichten zu lassen, Ihnen dafür aber nicht die entsprechende Bezahlung gäben, dann ist das ein Skandal. Von der Altersvorsorge, Familienplanung e.c.t. ganz zu schweigen, wie soll dass gehen??
2006 reihte sich die SPD in die Reihe derer ein, die Hochschulabsolventen vor Ausbeutung durch Arbeitgeber schützen wollen!! Es ist nach meiner Meinung nichts geschehen.

Über eine persönliche Stellungnahme freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
B. Zimmermann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. April 2015, in der Sie die Schwierigkeiten Ihres Sohnes im Zusammenhang mit seiner derzeitigen Tätigkeit schildern.

Wie Sie in Ihrer E-Mail zutreffend ausführen, gilt seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland das Mindestlohngesetz. Danach hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro brutto. Dieses Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer auskömmlichen Lebensgrundlage. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro macht nicht reich. Er soll jedoch helfen, dass Menschen von ihrer Hände Arbeit selbstbestimmt leben können und nicht zusätzlich dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Gleichzeitig werden mit dem Mindestlohn faire Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaft geschaffen. Damit wird die Abwärtsspirale der Dumpinglöhne unterbrochen.
Grundsätzlich haben auch Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dies ist im Mindestlohngesetz ausdrücklich geregelt. Die Regelung hat zum Ziel, den Missbrauch des sinnvollen Instruments des Praktikums einzuschränken. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber jedoch das Erfordernis gesehen, einzelne Fallkonstellationen von Praktikumsverhältnissen von der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns auszu-nehmen. Die Voraussetzungen dafür sind im Einzelnen im Mindestlohngesetz geregelt. Inwieweit ein Arbeitsverhältnis oder ein Praktikum vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Vertragsgestaltung zu bewerten.
Das Mindestlohngesetz allein führt natürlich noch nicht dazu, dass sich sämtliche Arbeitgeber daran halten und den gesetzlichen Stundenlohn ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zahlen. Deshalb hat die Bundesregierung der tatsächlichen Kontrolle und der damit erwarteten Beachtung der neuen Vorschriften große Bedeutung beigemessen. So sind Arbeitgeber bestimmter Branchen verpflichtet, die Arbeitszeiten zu dokumentieren. Anhand dieser Aufzeichnungen ist es möglich zu überprüfen, ob der gesetzliche Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird. Mit Hilfe der Aufzeichnungspflichten lässt sich eine Kontrolle sicherstellen und damit ein Missbrauch oder Unterlaufen des Gesetzes verhindern.
Sie sehen, sehr geehrte Frau Zimmermann, mit dem Mindestlohngesetz sind Regelungen normiert worden, um den gesetzlichen Mindestlohn abzusichern und dem Missbrauch von Praktikumsverhältnissen entgegen zu wirken. Sie dürfen versichert sein, dass die flächendeckende Akzeptanz und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns auch mir ein wichtiges Anliegen ist. Letztlich bleibt es eine Entscheidung des Einzelnen, seine Rechte durch-zusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Altpeter MdL