Katja Suding
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FDP
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Frage von Werner K. •

Frage an Katja Suding von Werner K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Frau Suding,
Sie kandidieren bei der anstehenden Bundestagswahl als Direktkandidat in
unserem Wahlkreis. Weite Teile unseres Wahlkreises gehören zu den von Fluglärm
am stärksten betroffenen Gebieten im Umfeld des Flughafens.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat in seinem vor kurzem veröffentlichten
Fluglärmbericht 2017, der Handlungsempfehlungen für eine Evaluierung des
Fluglärmschutzgesetzes gibt, einen deutlich besseren Schutz
der Bevölkerung vor Fluglärm gefordert. Grundlage hierfür sind neueste Erkenntnisse
der Lärmwirkungsforschung.
Hamburger Bürger sind aufgrund der innerstädtischen Lage des Flughafens besonders exponiert. Die Forderungen des Bundesumweltamtes werden, auch ausserhalb definierter Lärmschutzzonen, weit übertroffen.

Werden Sie sich, aufgrund der o. g. Erkenntnisse einsetzen für:
-ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
-Deckelung und mittelfristige Reduzierung der Flugbewegungen
-lokale Lärmobergrenzen
-eine einklagbare Luftverkehrsgesetzgebung um ein Lärmminimierungsgebot zu verankern

Katja Suding
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

als innerstädtischer Flughafen haben die Betreibergesellschaft des Hamburger Flughafens und die Politik eine hohe Verantwortung gegenüber den Bewohnern der Stadt und dem Umland. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, wurden in der Vergangenheit bereits zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmemissionen durchgeführt. Die Einführung der lärmabhängigen Landentgelte, die Regelungen hinsichtlich der Nachtflugbeschränkungen und die inzwischen 9. Auflage des Lärmschutzprogramms zeigen, dass alle Beteiligten ein hohes Interesse an einem guten Miteinander haben.

Die FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft unterstützt diese Bemühungen und setzt sich für einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Forderungen der durch Lärmemissionen betroffenen Bürger und den Interessen des Hamburger Flughafens ein. Die Ausweitung der Nachtflugbeschränkungen bzw. das von Ihnen gewünschte Nachtflugverbot führen jedoch zu erheblichen Problemen bei der Abwicklung der Umläufe und somit zu einer erheblichen Minderung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Flughafens. Eine solche Einschränkung wird von uns daher nicht mitgetragen.

Zudem ist der Flughafen Hamburg mit seinen Beschäftigungseffekten von etwa 6.500 Arbeitsplätzen ein wichtiges Standbein der regionalen Wirtschaft. Bei einer Reduzierung der Flugbewegungen drohen erhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Problemen, die nach unserer Meinung nicht zu vertreten sind. Nach unserer Auffassung müssen zukünftig die geltenden Regelungen strikt eingehalten und Verstöße endlich wirksam geahndet werden. Wir können Ihnen versichern, dass wir uns in diesem Sinne für die Interessen der vom Fluglärm Betroffenen einsetzen werden.

Viele Grüße
Katja Suding