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Katja Mast
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Frage von Kasten W. •

Frage an Katja Mast von Kasten W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Mast,

warum müssen Menschen, die wegen einer schweren Pflegebedürftigkeit in ein Pflegeheim umziehen müssen ihre Ersparnisse und dazu gehört auch ein Eigenheim, bis auf einen kleinen Betrag für die Pflege einsetzen?
Warum bleibt dem Ehepartner nicht die Hälfte eines fiktiven Barvermögens, falls auch er eines Tages in ein Pflegeheim umziehen muss?
Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz, wenn jemand der für das Alter vorgesorgt hat und sein eventuelles Vermögen für die Pflege einsetzt, im Vergleich zu demjenigen, der keine Rücklagen gebildet hat und für den die Allgemeinheit aufkommen wird?
Muss man denen, die ihren Besitz oder ihr Barvermögen einsetzen nicht stufenweise bei den Pflegekosten entgegenkommen?

Ich bitte um Antwort auf meine Fragen

Karsten Winterfeld

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Winterfeld,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen sehr gerne antworte.

Die Pflegeversicherung deckt seit Ihrer Einführung einen Teil der durch Pflege entstehenden Kosten bei Pflegebedürftigkeit ab. Die vollen Kosten abzusichern, würde die Beiträge für die soziale Pflegeversicherung ins unermessliche steigen lassen. Deshalb ist auch ein Eigenanteil zusätzlich zur Pflegeversicherung vorgesehen. Dies schließt mit ein, dass eigenes Vermögen herangezogen wird.

Die SPD setzt sich fortlaufend für Verbesserungen in der Pflegeversicherung ein. Demnach wird zum Beispiel jetzt umgesetzt, dass Menschen, die im Heim gepflegt werden, künftig keine Steigerung des pflegebedingten Eigenanteils droht. Dazu kam es in der Vergangenheit automatisch, wenn sich die Pflegestufe erhöht hatte.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema Pflege finden Sie unter
http://www.spdfraktion.de/themen/was-bringt-das-pflegest%C3%A4rkungsgesetz-ii

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast MdB

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