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Katja Mast
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Frage von Christof W. •

Frage an Katja Mast von Christof W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mast,

unter welchen Bedingungen wären Sie für einen bundesweiten Volksentscheid?

Viele Grüße,
Christof Weisenbacher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weisenbacher,

vielen Dank für Ihre Frage zu bundesweiten Volksentscheiden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen eine lebendige Demokratie und eine aktive Bürgergesellschaft, denn Demokratie lebt vom Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen, das Bürgerinnen und Bürger aktiv mitentscheiden und mitgestalten. Deshalb kämpfen wir für mehr demokratische Beteiligungsrechte und mehr direkte Mitbestimmung.

Seit langer Zeit setzen wir uns dafür ein, die parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch das Modell der dreistufigen Volksgesetzgebung, das sich in vielen Bundesländern bereits bewährt hat, zu ergänzen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits 1993, im Anschluss an die Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission, einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte. 2002 haben wir zusammen mit dem Koalitionspartner erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid eingebracht. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat. Durch die ablehnende Haltung der Union kam die notwendige Zweidrittel-Mehrheit jedoch nicht zustande. Und auch ein erneuter Anlauf im Jahr 2004 scheiterte am Widerstand der CDU/CSU-Fraktion.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir Sozialdemokraten weiter dafür kämpfen, dass mit Volksinitiativen und Volksentscheiden den Bürgerinnen und Bürgern endlich mehr direkter Einfluss in unsere Demokratie gegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB

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