Portrait von Katja Kipping
Katja Kipping
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Katja Kipping zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rafael S. •

Frage an Katja Kipping von Rafael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kipping,

Ihr Entwurf ist bis auf den Namen mit dem der Spahngruppe identisch.

Das Einzige das verhindert, dass eine Person gegen Ihren Willen zum Spender gemacht wird (werden kann), ist, dass ausschließliche Voraussetzung für die Organ-/Gewebeentnahme eine gerichtsfest (beweisbar) verfasste, rein persönliche Erklärung ist, sinngemäß "Ja ich will".
War ihre bisherige Planung nicht so, dass Spendewillige sich in eine noch aufzubauende Datenbank (Register) eintragen (lassen) konnten und ausschließlich dort Eingetragene zum Spender werden konnten, eine Befragung von Aussenstehenden (Angehörige)zum mutmaßlichen Willen (§ 4 TPG)findet nicht statt?
Jetzt muss man sich dort auch eintragen, wenn man nicht zum Spender werden will (Widerspruch), wie bei der Spahngruppe. Ist man dort nicht als Nichtspender eingetragen, werden Aussenstehende zum mutmaßlichen Spendewillen befragt (§ 4 TPG).
Genau so wie bei der Spahngruppe, auch hier werden vor einer Entnahme noch Aussenstehende befragt -und- sie entscheiden.

Der Auswahlprozess ist absolut identisch.
Ist dies soweit richtig?

Trägt man sich als Nichtspender mit Spendern in eine gemeinsame Datenbank ein, bestehen viele Möglichkeiten, dass eine Erklärung bei einer Abfrage ins Gegenteil verkehrt (vertauscht) wird, durch falsch Ablesen des Eintrags wegen einer optischen Täuschung, Augenblickversagens, Unkonzentriertheit, fehlerhaftem Datenbankupdate etc. etc..
Werden Aussenstehende (Angehörige) befragt, die nicht einmal verwandt sein müssen (§ 4 TPG), "stimmen diese in aller Regel zu", wegen einem Schockzustand, Gleichgültigkeit etc. https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/aussenansicht-rettet-die-organspende-1.3827763 .
Erklärungen in Papierform im Geldbeutel etc. können leicht verloren gehen oder werden nicht erkannt oder..?

§ 4 TPG und gemeinsame Datenbank Spender/Nichtspender ist ein "Trojansches Pferd" zur Umgehung des Nichtspenderwillens.

Garantieren Sie Nichtspendern Freiheit von Zwangsspende?

Portrait von Katja Kipping
Antwort von
DIE LINKE

Lieber Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie gibt mir mir die Möglichkeit noch einmal die grundlegenden Unterschiede zwischen Herrn Spahns Vorschlag und dem von mir unterstützen Entwurf zu erläutern. Der von mir unterstützte Entwurf setzt auf die informierte und aktive Entscheidung jedes Einzelnen. Dazu wird jede/r regelmäßig auf die Möglichkeit zur Organspende und die Eintragung in ein Register sowie auf Beratungs- und Informationsmöglichkeiten hingewiesen. Der Spahn-Vorschlag der Widerspruchslösung sieht vor, dass jede/r der/die nach dem 16. Lebensjahr nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch als OrganspenderIn behandelt wird.

Davon, dass die Entwürfe identisch seien, kann somit keine Rede sein. Während der von mir mitgetragene Entwurf auf die aktive, bewusste und informierte Zustimmung setzt, verzichtet der Spahn-Entwurf auf diese und ersetzt diese durch eine reine Veto-Option mit hohen Hürden. BürgerInnen werden, geht es nach dem Spahnentwurf, darüber nur unzureichend informiert.

Das im von mir unterstützten Entwurf vorgesehene Register dient dazu, dass der Wille von Betroffenen gewahrt und rechtssicher dokumentiert wird. Es ist eine zusätzliche Möglichkeit. Organspendeausweise und andere Formen der Willenserklärung behalten ihre Gültigkeit.

Die Möglichkeit der Verwechslung der im Register abgegebenen Erklärung ist nicht gegeben.

Eine von ihnen als „Zwangsspende“ bezeichnete Organentnahme gegen den Willen des Betroffenen wäre bereits jetzt eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Das wird sie auch in dem von mir favorisierten Entwurf so bleiben.

Weitere Informationen zu dem von mir unterstützten Entwurf finden Sie hier:

https://www.katja-kipping.de/de/article/1574.fraktions%C3%BCbergreifender-gegenentwurf-zum-organspendegesetz.html

Herzliche Grüße
Katja Kipping