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Katja Keul
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Frage von Hedwig H. •

Frage an Katja Keul von Hedwig H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Keul,

in Ihrer Funktion als Mitglied des Verbraucherschutzausschusses frage ich Sie, ob in Arzneien, Therapeutika etc. die Verwendung von menschlichen Körperbestandteilen (Geweben) ausdrücklich gekennzeichnet ist bzw. gekennzeichnet werden muss?
Die Menschheit bewies seit jeher bizarren Erfindungsreichtum, auch was die Verarbeitung der Körper anging, so dieser Artikel in der Welt https://www.welt.de/geschichte/article192138161/Todesstrafe-Fett-von-Hingerichteten-begehrtes-Mittel-gegen-Rheuma.html .

"..den Delinquenten beispielsweise nach ihrem Tod Körperfett entnommen. Es galt, wie der Historiker Peter Schuster in seiner „Geschichte des Tötens“ über „Verbrecher, Opfer, Heilige“ schreibt, als „wirksames Mittel gegen Rheuma und Hautkrankheiten“. In die gleiche Kategorie fallen Essenzen aus „Schädelmoos“, wozu etwa Haare und Fingernägel gerechnet wurden. Auch den Händen Hingerichteter schrieb man magische Wirkungen zu. Diebe führten die mit Salz und Urin konservierten Extremitäten bei sich, um sozusagen wie von Zauberhand Türen zu öffnen."

Ich möchte unter keinen Umständen mit irgendwelchen heutigen Therapeutika oder Medikamenten etc. in Berührung kommen, die aus Menschen hergestellt wurden. Gibt es eine Onlinedatenbank über die Informationen dazu abgerufen werden können? Müssen Mediziner den Patienten auf diese Dinge hinweisen bzw. ist eine gesetzliche Hinweispflicht von Ihrer Seite aus geplant?

Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
H. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Sie berührt eine Frage, die jedoch eher in der Gesundheitspolitik angesiedelt ist. Grundsätzlich gibt es hohe Anforderungen an die Qualität und Sicherheit von Geweben. Diese sind im Gewebegesetz geregelt, das eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union umsetzt. Im Arzneimittelgesetz gibt es außerdem Vorschriften zur Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Arzneimitteln. Darunter fallen neben den Wirkstoffen auch weitere Bestandteile (§ 10 Abs. 1 Nr. 8 AMG). Wenn Sie dazu weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich am besten an das Gesundheitsministerium oder das Paul-Ehrlich Institut. Letzteres ist für die Zulassung von Arzneimitteln auf Basis von Gewebezubereitungen zuständig.

Herzliche Grüße
Katja Keul

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